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   LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07   

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https://dejure.org/2012,54339
LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07 (https://dejure.org/2012,54339)
LG Köln, Entscheidung vom 15.06.2012 - 18 O 140/07 (https://dejure.org/2012,54339)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 18 O 140/07 (https://dejure.org/2012,54339)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 10 U 6/00

    Geltendmachung von Sachverständigenkosten bzw. Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
    Im Übrigen sind alleinige Voraussetzungen für einen Forderungsübergang nach § 67 VVG (aF.) ein bestehendes Versicherungsverhältnis und zum anderen die tatsächliche Auszahlung der Schadenssumme an den Versicherungsnehmer (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2005 - 10 U 6/00 [Rn. 18] - nach juris).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
    Auch wenn der sich bestellende Prozessbevollmächtigte für das anhängige Verfahren keine Vollmacht der Partei aufweisen sollte, ist dieses unbeachtlich, weil für die nicht formgebundene Bestellung eines Anwalts als Prozessbevollmächtigter ausreichend ist, wenn das Gericht durch eine Handlung oder sonstigen Umständen von der Bestellung Kenntnis erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.1985 - IVb ZR 59/84 [Rn. 4]; Beschluss vom 23.11.1978 - II ZB 7/78 [Rn. 4] - jeweils nach juris).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
    Ein derart langes Zeitfenster rechtfertigt gleichwohl noch die Annahme der Zustellung als "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO, wenn die Verzögerung allein im Geschäftsbetrieb des Gerichts zu finden sind und der Kläger alle ihm zumutbaren und möglichen Schritte zur Verfahrensbeschleunigung - insbesondere durch Nachfragen - unternommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2006 - IV ZR 23/05 [Rn. 17, 20]; Beschluss vom 09.02.2005 - XII ZB 118/04 [Rn. 11] - jeweils nach juris).
  • BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen für die Legitimation als

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
    Auch wenn der sich bestellende Prozessbevollmächtigte für das anhängige Verfahren keine Vollmacht der Partei aufweisen sollte, ist dieses unbeachtlich, weil für die nicht formgebundene Bestellung eines Anwalts als Prozessbevollmächtigter ausreichend ist, wenn das Gericht durch eine Handlung oder sonstigen Umständen von der Bestellung Kenntnis erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.1985 - IVb ZR 59/84 [Rn. 4]; Beschluss vom 23.11.1978 - II ZB 7/78 [Rn. 4] - jeweils nach juris).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
    Im Falle des hier vorliegenden gesetzlichen Forderungsübergangs des geltend gemachten Anspruchs, der auf § 67 VVG (aF.) gestützt wird, ist im Sinne der Verfahrensökonomie zudem ausreichend, wenn nur mit ausreichender Sicherheit feststeht, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe auf den Kläger übergegangen ist (vgl. BayObLG, Urteil vom 22.12.1965 - 22.12.1965 - Leitsatz zitiert nach juris) und nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZR 220/03 [Rn. 15] - nach juris).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
    Ein derart langes Zeitfenster rechtfertigt gleichwohl noch die Annahme der Zustellung als "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO, wenn die Verzögerung allein im Geschäftsbetrieb des Gerichts zu finden sind und der Kläger alle ihm zumutbaren und möglichen Schritte zur Verfahrensbeschleunigung - insbesondere durch Nachfragen - unternommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2006 - IV ZR 23/05 [Rn. 17, 20]; Beschluss vom 09.02.2005 - XII ZB 118/04 [Rn. 11] - jeweils nach juris).
  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
    Dieses setzt neben der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich voraus, dass der zwischen den Parteien bestehende Streit über den Grund des Anspruchs entscheidungsreif ist und sämtliche Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Anspruchsgrundlage zugunsten der Klägerin zu bejahen sind (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2006 - VII ZR 151/05 [Rn. 11] - nach juris; Zöller/ Vollkommer , Kommentar zur ZPO, 29. Aufl. 2012 § 304 Rn. 6).
  • OLG Köln, 22.03.2013 - 19 U 111/12

    Haftung des Generalunternehmers für Schäden durch Umstürzen eines Krans aufgrund

    Die Berufungen der Beklagten gegen das am 15.06.2012 verkündete Grundurteil des Landgerichts Köln - 18 O 140/07 - werden zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, das Grundurteil des Landgerichts Köln vom 15. Juni 2012 - 18 O 140/07 - aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, das erstinstanzliche Grundurteil aufzugeben und den Rechtsstreit an das Landgericht Köln zurückzuverweisen, weiter hilfsweise, die Revision zuzulassen.

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