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LG Köln, 15.12.2010 - 9 T 144/10 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- prewest.de , S. 38
§§ 756, 535, 812 BGB; § 114 ZPO
Mietkautionsbürgschaft; Rückabwicklung bei Nichtbestehen der Hauptschuld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 62 C 359/10
- LG Köln, 15.12.2010 - 9 T 144/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 28.05.1999 - 17 S 38/98
Auszug aus LG Köln, 15.12.2010 - 9 T 144/10
Leistet ein Mieter die Kaution vereinbarungsgemäß durch Hingabe einer Bankbürgschaftsurkunde und nimmt der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch, so kann dem Mieter allenfalls ein Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde, nicht aber ein Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags zustehen (Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 28.05.1999, NJW-RR 2001, 224 m.w.N.).Ein Zahlungsanspruch kann der Mieter gegen den Vermieter nur geltend machen, wenn er sich diesen von der bürgenden Bank abtreten lässt (Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 28.05.1999, NJW-RR 2001, 224 m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 AS 522/12
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietkaution - …
Der Mieter kann diese Ansprüche erst geltend machen, nachdem der Bürge ihm diese abgetreten hat (Landgericht Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 224; LG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 9 T 144/10 - ).