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   LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14   

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LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14 (https://dejure.org/2018,12531)
LG Köln, Entscheidung vom 16.01.2018 - 31 O 499/14 (https://dejure.org/2018,12531)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 31 O 499/14 (https://dejure.org/2018,12531)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 66/12

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Löschungsklage gegen ein

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    Die Klägerin ist der Auffassung, das OLG Düsseldorf habe im Verfahren I - 20 U 66/12, Urteil vom 23.07.2013, es versäumt, 2 isolierte Verletzungsprüfungen einschließlich der Bestimmung des Schutzumfanges bezogen auf die Klagemuster DE ####-0001 und DE ####-0002 vorzunehmen, vielmehr sei lediglich die Verletzung eines Klagemusters nämlich DE ####-0001 vorgenommen worden.

    Die Beklagten berufen sich darauf, daß der Schutzumfang der Klage Geschmacksmuster vom OLG Düsseldorf im Verfahren I-20 U 66/12, Urteil vom 23.07.2013, als sehr klein und im Wesentlichen auf identische Nachbildungen beschränkt beurteilt worden sei.

    Anders als vom OLG Düsseldorf vertreten (Urt. v. 23.07.2013, Az.: I-20 U 66/12, juris), kann nicht angenommen werden, daß das Vorhandensein der sog. "Fersen" (Merkmal 6) völlig unauffällig bleibt.

    Die umfangreiche Beweisaufnahme des OLG Düsseldorf im Verfahren Az.: I 20 U 66/12 hat nach dortigen Feststellungen ergeben, daß der vorbekannte Formenschatz den Klagegeschmacksmustern sehr nahe komme.

    Die Argumentation des OLG Düsseldorf kann auch insoweit nicht gefolgt werden, als die Fersen zwar einerseits für die Bestimmung des Gesamteindrucks nicht mitprägend, da unauffällig seien (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.07.2013, Az.: I 20 U 66/12, Rn. 110), andererseits der informierte Benutzer aber wisse, daß sich die Klagedesigns des Streitfalls vom vorbekannten Formenschatz lediglich durch die unauffälligen, nur bei eingehender Betrachtung als leichter Knick wahrnehmbaren Fersen unterschieden und er zudem wisse, daß er auf die genaue Ausprägung dieses Details zu achten habe.

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    Je größer der Abstand des Klagedesigns zum vorbekannten Formenschatz ist, desto größer ist der Schutzumfang des Klagemusters zu bemessen (BGH, GRUR 2013, 285, Rn. 32 - Kinderwagen II).

    Daraus folgt, daß der Schutzumfang eines eingetragenen Designs von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt (BGH, GRUR 2011, 142, Rn. 17; BGH, GRUR 2011, 1112, Rn. 42 - Schreibgeräte; BGH, GRUR 2011, 1117, Rn. 35 - ICE; BGH, GRUR 2013, 285, Rn. 32 - Kinderwagen II).

    Hierzu muß eine Gegenüberstellung des eingetragenen Designs mit jedem einzelnen Design aus dem vorbekannten Formenschatz erfolgen (BGH, GRUR 2012, 512 Rn. 27 ff - Kinderwagen I; BGH, GRUR 2013, 285, Rn. 36 ff.).

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85

    Verletzung eines Geschmacksmusters

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    Das kann zur Folge haben, daß nur identische oder fast identische Gestaltungen vom Verbietungsrecht erfasst werden (BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

    Trotz des angesichts des vorbekannten Formenschatzes engen Schutzbereichs ist dieser vorliegend nicht auf Identität beschränkt, sondern erstreckt sich jedenfalls auch auf fast identische Gestaltungen (BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    Für den individuell zu bestimmenden Schutzumfang kommt es daher allein darauf an, ob der Gesamteindruck des angegriffenen Designs mit dem Gesamteindruck des eingetragenen Designs übereinstimmt (BGH, GRUR 2011, 142, Rn. 13 - Untersetzer).

    Daraus folgt, daß der Schutzumfang eines eingetragenen Designs von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt (BGH, GRUR 2011, 142, Rn. 17; BGH, GRUR 2011, 1112, Rn. 42 - Schreibgeräte; BGH, GRUR 2011, 1117, Rn. 35 - ICE; BGH, GRUR 2013, 285, Rn. 32 - Kinderwagen II).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    Daraus folgt, daß der Schutzumfang eines eingetragenen Designs von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt (BGH, GRUR 2011, 142, Rn. 17; BGH, GRUR 2011, 1112, Rn. 42 - Schreibgeräte; BGH, GRUR 2011, 1117, Rn. 35 - ICE; BGH, GRUR 2013, 285, Rn. 32 - Kinderwagen II).

    Eine hohe Musterdichte und damit ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers führen zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge, daß bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen können, während umgekehrt eine geringe Musterdichte - und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers - einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben, so daß selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, GRUR 2011, 1112, 1114 - Schreibgeräte).

  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    Die Schutzfähigkeit der Muster bestimmt sich allein danach, welchen ästhetischen Gehalt die hinterlegten Abbildungen erkennbar machen (vgl. BGH, GRUR 1996, 767, 769- Holzstühle).

    Zur Vorbekanntheit einer dem Klagedesign sehr ähnlichen Erscheinungsform müssen daher ggf. Feststellungen getroffen werden (BGH, GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85

    Kotflügel; Geschmacksmusterfähigkeit von Pkw-Kotflügeln

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    Diese Gestaltungen sind geschmacksmusterfähig im Sinne des § 1 GeschmMG a.F., da sie sich auf selbstständig verkehrsfähige Erzeugnisse beziehen und bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken (vgl. BGH, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

    Der Umstand, daß die Fassaden- oder Dacheindeckungsplatten nicht bereits für sich allein auf den Geschmackssinn wirken, sondern ihre eigene ästhetische Wirkung in einem Verlegeverbund entfalten sollen, steht der Musterfähigkeit nicht entgegen (vgl. dazu auch BGH, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    Die von Klägerseite vorgenommene Merkmalsanalyse widerspreche auch den Feststellungen des Bundesgerichtshofs im Verfahren I ZR 100/05, Urteil vom 18.10.2007.

    Auf die besonderen Verlegebilder, die durch Verlegung von mustergemäßen Decksteinen als Fassaden- oder Dacheindeckungsplatten erreicht werden können, kommt es für die Beurteilung der Schutzfähigkeit der Muster nicht an (BGH, GRUR 2008, 153, 155 - Dacheindeckungsplatten).

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Gestaltung ein künstlerischer Wert zugesprochen werden kann (vgl. BGH, GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14
    bb) Ein Muster oder Modell ist eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F., wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgeht (vgl. BGH, GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH, GRUR 1977, 547, 549 f. - Kettenkerze).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten

  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75

    Kettenkerze

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09

    ICE

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11

    Schadenserstz wegen Verletzung eines deutschen Geschmacksmusters im Zusammenhang

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • OLG Köln, 29.09.2017 - 6 U 133/16
  • LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12

    Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 549/14
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 20 U 81/17

    Unterlassungs- und Annexansprüche wegen Herstellung und Vertriebs eines

  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 30/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln, Az. 31 O 499/14, vom 16.01.2018 abgeändert, soweit die Klage Erfolg hatte, und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Köln, Az. 31 O 499/14 vom 16.01.2018 abzuändern und die Klage abzuweisen;.

  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 549/14

    Designverletzung Schieferplatten

    Ab diesem Zeitpunkt macht Herr G Ansprüche im Parallelverfahren 31 O 499/14 geltend.

    Für das hiesige Verletzungsverfahren ist schon aufgrund der Vermutung nach § 39 DesignG von der Rechtsgültigkeit auszugehen (anders als im Parallelverfahren 31 O 499/14, in dem Nichtigkeitswiderklage nach § 52 a DesignG erhoben worden ist).

  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 31/18
    Für den Zeitraum nach Übertragung des Designs macht der jetzige Inhaber A im Parallelverfahren 31 O 499/14, OLG Köln, 6 U 30/18 Ansprüche geltend.
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