Rechtsprechung
   LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,70342
LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16 (https://dejure.org/2017,70342)
LG Köln, Entscheidung vom 16.02.2017 - 81 O 33/16 (https://dejure.org/2017,70342)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 81 O 33/16 (https://dejure.org/2017,70342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,70342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 6 W 81/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Telekommunkationsdienstleisters mit der

    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Dieses Verständnis steht zwar im Einklang mit den Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt a.M. (Beschluss vom 26.8.2015 - 3-06 O 70/15) und des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 3.9.2015 - 6 W 81/15), des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 31.8.2015 - 416 KHO 114/15 - abgeändert durch OLG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2015 - 5 W 87/15) und des Landgerichts Köln (Beschluss vom 27.11.2015 - 84 O 224/15 - abgeändert durch die o.a. Entscheidung des OLG Köln).

    Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 3.9.2015 - 6 W 81/15) hat zu der Darstellung des Telekom-Repräsentanten bezogen auf die Anlagen K 25, K 26 ausgeführt:.

    Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich stellt erst dann eine unzulässige und unsachliche Herabsetzung dar, wenn sie den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt oder von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher als Abwertung verstanden wird (BGH, GRUR 2010, 161 Tz. 20 - Gib mal Zeitung; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.9. 2015 - 6 W 81/15, betreffend den ersten Werbespot der Antragsgegnerin).

  • OLG Hamburg, 23.06.2016 - 6 W 4/16
    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Zu dieser Werbeaussage hat das OLG Köln in der Entscheidung vom 12.1.2016 - 6 W 4/16 - folgendes ausgeführt:.

    Bezogen auf den dritten - hier nicht streitgegenständlichen - Werbespot führte das OLG Köln in der Beschwerdeentscheidung 6 W 4/16 (dort S. 27 f.) aus:.

  • KG, 29.09.2017 - 6 U 60/16

    Belehrung nach § 186 VVG muss nur gegenüber dem Versicherungsnehmer erfolgen

    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Die Beurteilung hat das OLG Köln in dem Berufungsverfahren - 6 U 60/16 - bestätigt und den Einwand ebenfalls als nicht begründet angesehen.

    Hierzu ist bereits in dem Urteil der Kammer vom 25.2.2016 - 81 O 91/15 -, in dem Berufungsverfahren ausweislich der Feststellung auf Seite 11 der Urteilsgründe - 6 U 60/16 - unwidersprochen ausgeführt:.

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Bei einer Spitzenstellungsbehauptung erwartet der Verkehr, dass der Werbende gegenüber seinen Mitbewerbern in der betreffenden Hinsicht einen deutlichen Vorsprung vorzuweisen hat und dieser Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH, GRUR 2003, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; GRUR 2004, 786, 788 - Größter Online-Dienst; Senat, a. a. O.).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Bei einer Spitzenstellungsbehauptung erwartet der Verkehr, dass der Werbende gegenüber seinen Mitbewerbern in der betreffenden Hinsicht einen deutlichen Vorsprung vorzuweisen hat und dieser Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH, GRUR 2003, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; GRUR 2004, 786, 788 - Größter Online-Dienst; Senat, a. a. O.).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Die Erforderlichkeit einer Testfundstellenangabe entspricht der Rechtsprechung des BGH (GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe; GRUR 2010, 248 - Kamerakauf im Internet).
  • LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07

    Zur Störerhaftung des Auftraggebers einer Werbeagentur für rechtswidrige Inhalte

    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Anders als in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Landgerichts Köln (GRUR-RR 2009, 154, 155), in der durch die Darstellung der Repräsentanten des Wettbewerbers gleichzeitig dessen Produkte ins Lächerliche gezogen wurden (Schüler als Repräsentanten eines Navigationssystems, die nicht einmal den Weg ins eigene Klassenzimmer finden), bezieht sich hier der Humor ausschließlich auf die Person, nicht aber die Produkte der Antragstellerin.
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich stellt erst dann eine unzulässige und unsachliche Herabsetzung dar, wenn sie den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt oder von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher als Abwertung verstanden wird (BGH, GRUR 2010, 161 Tz. 20 - Gib mal Zeitung; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.9. 2015 - 6 W 81/15, betreffend den ersten Werbespot der Antragsgegnerin).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Die Erforderlichkeit einer Testfundstellenangabe entspricht der Rechtsprechung des BGH (GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe; GRUR 2010, 248 - Kamerakauf im Internet).
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 191/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Mobilfunknetzes als "Das beste Netz"

    Auszug aus LG Köln, 16.02.2017 - 81 O 33/16
    Die Antragstellerin hat ihre Werbung mit der Aussage, "X1" anzubieten, nicht ausschließlich mit dem "D"-Test untermauert, sondern sich dabei zumindest teilweise auch auf andere Testergebnisse gestützt (Senat, Urt. v. 1.3. 2013 - 6 U 191/12 - juris Tz. 21 - "X1").
  • OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 U 141/16

    Internetfähige Fernseher brauchen keinen Gefahrenhinweis

  • OLG Köln, 03.02.2017 - 6 U 115/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Telekommunikationsdienstleistungen mit

  • OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste

    Auf die Berufung der Beklagten zu 2 wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.02.2017, 81 O 33/16, hinsichtlich Ziffer 2 a ee des Tenors ("es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft - zu vollstrecken an ihren Vorständen - zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit der Aussage "Bei A gibt es das beste Netz" zu werben und/oder werben zu lassen, wenn dies geschieht wie aus den aus Anlage K37 ersichtlichen Screenshots") aufgehoben und der Klageantrag insoweit zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das an 16.02.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 81 O 33/16 - teilweise abzuändern, soweit die Klage abgewiesen worden ist, und.

    unter teilweiser Aufhebung und Abänderung des Urteils des LG Köln vom 16.02.2017, Az. 81 O 33/16, werden (auch) abgewiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht