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LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 237/20 |
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- BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13
Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines …
Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 237/20
Die Kammer übersieht dabei nicht, dass nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Auskunftspflicht bei jedem Rechtsverhältnis besteht, dessen Wesen es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 01. Juli 2014 - VI ZR 345/13 -, BGHZ 201, 380, mit weiteren Nachweisen).Zur vom Antragsteller aufgeworfenen Problematik, dass sich insoweit eine Rechtsschutzlücke für den Antragsteller (als Betroffener einer Beleidigung mit der damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung) ergeben könnte, nimmt die Kammer auf folgende Anmerkung des OLG Köln im Beschluss vom 11.03.2021, Az. 15 W 10/21, Bezug: "Grundlage einer solchen Auskunftspflicht kann nach dem Stand der Rechtsprechung insbesondere ein gesetzliches Schuldverhältnis aus § 1004 Abs. 1 BGB sein, wenn auch der Dritte mittlerweile - insbesondere wegen Verletzung der Prüfpflichten - als (mittelbarer) Störer haftet (wie im Ausgangsfall BGH v. 01.07.2014 - VI ZR 345/13, juris Rn. 6 f. - Ärztebewertung I);.
- BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18
Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber
Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 237/20
Dabei stellt § 14 Abs. 3 TMG selbst keine Anspruchsgrundlage für einen Auskunftsanspruch dar, der notwendige Voraussetzung einer Gestattungsanordnung ist (…vgl. BT-Drucks. 18/13013, 28. Juni 2017, S. 23 f.; BGH, Beschl. v. 24.9.2019, VI ZB 39/18, juris Rn. 58 = GRUR 2020, 101 Rn. 58 - Facebook Messenger). - OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21
Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler …
Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 237/20
Zur vom Antragsteller aufgeworfenen Problematik, dass sich insoweit eine Rechtsschutzlücke für den Antragsteller (als Betroffener einer Beleidigung mit der damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung) ergeben könnte, nimmt die Kammer auf folgende Anmerkung des OLG Köln im Beschluss vom 11.03.2021, Az. 15 W 10/21, Bezug: "Grundlage einer solchen Auskunftspflicht kann nach dem Stand der Rechtsprechung insbesondere ein gesetzliches Schuldverhältnis aus § 1004 Abs. 1 BGB sein, wenn auch der Dritte mittlerweile - insbesondere wegen Verletzung der Prüfpflichten - als (mittelbarer) Störer haftet (…wie im Ausgangsfall BGH v. 01.07.2014 - VI ZR 345/13, juris Rn. 6 f. - Ärztebewertung I);. - OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 W 27/18
Zum Antrag nach Art. 14 Abs. 3, 15 Abs. 5 S. 4 TMG, einem Diensteanbieter zu …
Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 237/20
In anderen Fällen droht indes in der Tat schnell ein Leerlaufen des § 14 Abs. 4 TMG, wenn sich der Gesetzgeber nicht doch noch durchringt, nach dem Vorbild der genannten gesetzlichen Sonderregelungen etwa in § 101 Abs. 2 UrhG auch einen allgemeinen Auskunftsanspruch gegen Telemediendienste als "Nicht-Störer" zu kodifizieren (zutreffend OLG Frankfurt a.M. v. 06.09.2018 - 16 W 27/18, BeckRS 2018, 23780 Rn. 68; Bohlen, NJW 2020, 1999, 2003).".