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   LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20   

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LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20 (https://dejure.org/2022,8738)
LG Köln, Entscheidung vom 16.03.2022 - 16 O 558/20 (https://dejure.org/2022,8738)
LG Köln, Entscheidung vom 16. März 2022 - 16 O 558/20 (https://dejure.org/2022,8738)
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Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verbotenes Glücksspiel im Internet - Spieler erhält 25.000 Euro vom Online-Casino zurück

 
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  • OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18

    Unterlassungsanspruch nach der GlüStV

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Beides ist bei den von der Beklagten angebotenen sog. Online-Casinospielen der Fall (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 62 - 64, juris).

    Eine ihr in H erteilte Konzession ist für das vorliegende Verfahren ohne Belang (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 66, juris).

    Maßgeblich ist allein die Frage, ob das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Unionsrecht zu vereinbaren ist, da die unionsrechtliche Prüfung grundsätzlich für jede nationale Beschränkung im Bereich der Glücksspiele gesondert zu erfolgen hat (vgl. EuGH C-46/08 - Carmen Media, juris-Tz. 60; BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris.Tz. 48, OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 67 - 69, juris).

    Wie bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 10. Mai 2019 (- I-6 U 196/18 -, Rn. 70, juris) unter Verweis auf das BVerwG ausführt, hat das BVerwG die Frage der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Unionsrecht in einer Entscheidung aus Oktober 2017 (BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.) überzeugend bejaht.

    Die o.a. Entscheidung des BVerwG ist auf die von der Beklagten angebotenen Online-Casinospiele unmittelbar anwendbar (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 71 - 84, juris).

    Eine inkohärente Regelung liegt nicht vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 86, juris).

    Aber selbst wenn § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig sein sollte, wäre die Beklagte jedenfalls nicht davon befreit, sich um eine Erlaubnis zu bemühen, weil selbst ein inkohärentes Internetverbot nicht dazu führen würde, dass Casionospiele gänzlich ohne Erlaubnis angeboten werden dürften (vgl. BVerwG ZfWG 2015, 227 - Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet, juris-Tz. 30; OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 87, juris).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Bei Nutzung des Internets wird die Möglichkeit zur Spielteilnahme nicht am Sitz des Veranstalters, sondern am Wohnsitz des Spielers oder einem anderen Standort seines Computers eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10 -, Rn. 26, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - wie auch schon der Bundesgerichtshof zu § 4 GlüStV 2008 (vgl. Urteil v. 28. September 2011, I ZR 93/10, juris) - unter umfassender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausgeführt:.

    Der Glücksspielstaatsvertrag und insbesondere das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV sind formell und materiell mit dem Verfassungsrecht vereinbar (BVerwGE 160, 193 ff; schon früher BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10 -, Rn. 27 - 74, juris).

    Von einer möglichen Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG hat der Bund ungeachtet der Regelungen in §§ 33c ff. GewO jedenfalls nicht in der Weise Gebrauch gemacht, dass die Länder an den im Glücksspielstaatsvertrag getroffenen Regelungen gemäß Art. 72 Abs. 1 GG gehindert wären (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08, NVwZ 2008, 1338 Rn. 25; früher BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10).

  • LG Coburg, 01.06.2021 - 23 O 416/20

    Mitgliedstaat, Sportwetten, Internet, Heimatland, Verbraucher, Verbraucherschutz,

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Unabhängig davon steht § 817 S. 2 BGB dem Anspruch auch deshalb nicht entgegen, weil nämlich die Kondiktionssperre teleologisch einzuschränken ist (so auch Landgericht Coburg, Urteil vom 11.05.2021, AZ: 23 0 416/20).

    Insbesondere die zugedachte Präventionswirkung des § 4 Abs. 4 GlüStV macht die Einschränkung erforderlich (so auch Landgericht Coburg, Urteil vom 11.05.2021, AZ: 23 0 416/20).

    Diese Intention des Verbotsgesetzes würde jedoch vollständig unterlaufen, wenn die Spieleinsätze, die ein Spieler tätigt, in zivilrechtlicher Hinsicht kondiktionsfest wären, also dem Anbieter des verbotenen Glücksspiels dauerhaft verblieben (vgl. Landgericht Coburg, Urteil vom 11.05.2021, AZ: 23 0 416/20).

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Wie bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 10. Mai 2019 (- I-6 U 196/18 -, Rn. 70, juris) unter Verweis auf das BVerwG ausführt, hat das BVerwG die Frage der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 4 GlüStV mit Unionsrecht in einer Entscheidung aus Oktober 2017 (BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.) überzeugend bejaht.

    Die von der Beklagten angeführten Ince-Entscheidung des EuGH (C-336/14) steht der durch die Kammer übernommenen Ansicht des BVerwG nicht entgegen (und war dem BVerwG im Übrigen bekannt, s. BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 45); sie betrifft die Vermittlung von Sportwetten vor Ort, nicht das Online-Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV.

    Der Glücksspielstaatsvertrag und insbesondere das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV sind formell und materiell mit dem Verfassungsrecht vereinbar (BVerwGE 160, 193 ff; schon früher BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10 -, Rn. 27 - 74, juris).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Maßgeblich ist allein die Frage, ob das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Unionsrecht zu vereinbaren ist, da die unionsrechtliche Prüfung grundsätzlich für jede nationale Beschränkung im Bereich der Glücksspiele gesondert zu erfolgen hat (vgl. EuGH C-46/08 - Carmen Media, juris-Tz. 60; BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris.Tz. 48, OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 67 - 69, juris).

    Der Kammer schließt sich dieser überzeugend begründeten Ansicht an, zumal der Bundesgerichtshof bereits den § 4 Abs. 4 GlüStV a.F., der ein absolutes Online-Verbot vorgesehen hatte, allerdings mit einer geduldeten Ausnahme für Pferdewetten, als europarechtskonform angesehen hat (BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 39 ff., 57 ff; dem EuGH war diese Ausnahme bei seiner Rechtsprechung zu § 4 GlüStV, Carmen Media, bekannt, s. BGH a.a.O., juris-Tz. 79).

    Vielmehr kommt es auch dann darauf an, ob diese Beschränkung zwingenden Belangen des Allgemeinwohls dient, kohärent und systematisch zur Begrenzung der Glücksspieltätigkeit beiträgt und nicht über das erforderliche Maß hinausgeht (s. BGH GRUR 2012, 193 - Sportwetten im Internet II, juris-Tz. 40).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Von einer möglichen Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG hat der Bund ungeachtet der Regelungen in §§ 33c ff. GewO jedenfalls nicht in der Weise Gebrauch gemacht, dass die Länder an den im Glücksspielstaatsvertrag getroffenen Regelungen gemäß Art. 72 Abs. 1 GG gehindert wären (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08, NVwZ 2008, 1338 Rn. 25; früher BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10).
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Dies hat der Bundesgerichtshof beispielsweise im Falle von sogenannten "Schenkkreisen" angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2005, III ZR 72/05, juris).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Aber selbst wenn § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig sein sollte, wäre die Beklagte jedenfalls nicht davon befreit, sich um eine Erlaubnis zu bemühen, weil selbst ein inkohärentes Internetverbot nicht dazu führen würde, dass Casionospiele gänzlich ohne Erlaubnis angeboten werden dürften (vgl. BVerwG ZfWG 2015, 227 - Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet, juris-Tz. 30; OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - I-6 U 196/18 -, Rn. 87, juris).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Die von der Beklagten angeführten Ince-Entscheidung des EuGH (C-336/14) steht der durch die Kammer übernommenen Ansicht des BVerwG nicht entgegen (und war dem BVerwG im Übrigen bekannt, s. BVerwGE 160, 193 - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 45); sie betrifft die Vermittlung von Sportwetten vor Ort, nicht das Online-Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV.
  • LG Aachen, 28.10.2021 - 12 O 510/20

    Rückzahlung der Verluste aus Online-Casino

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2022 - 16 O 558/20
    Es kann dahinstehen, ob die Klausel, mit der das Recht von H gewählt wurde, wirksam in den Spielvertrag einbezogen wurde, denn die Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam (vgl. LG Aachen, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 12 O 510/20 -, Rn. 22, juris).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

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