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LG Köln, 16.10.2014 - 91 O 122/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermächtigung des Vorstands zur Bestimmung eines sogenannte "record date" in der Einladung zur Hauptversammlung; Festlegung des Zeitpunkts und der Form des Nachweises des Anteilsbesitzes in der Einladung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.10.2014 - 91 O 122/13
- OLG Köln - 18 U 61/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91
Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag - …
Auszug aus LG Köln, 16.10.2014 - 91 O 122/13
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof zur Bekanntmachungspflicht aus § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG entschieden, dass das Gesamtwerk nicht bekanntgemacht zu werden braucht, wenn die Änderungen, über die die Hauptversammlung zu beschließen habe, aus der Änderungsvereinbarung ohne weiteres ersichtlich sind, was der Bundesgerichtshof für einen bloßen Beitritt eines weiteren Vertragspartners bejaht hat (BGH, Urteil vom 15.06.1992 - II ZR 18/91). - BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02
Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …
Auszug aus LG Köln, 16.10.2014 - 91 O 122/13
Werden einem Aktionär Auskünfte vorenthalten, die aus der Sicht eines objektiv urteilenden Aktionärs in der Fragesituation zur sachgerechten Beurteilung erforderlich sind, so liegt darin stets ein relevanter Verstoß gegen das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht des betreffenden Aktionärs, ohne dass es darauf ankommt, ob der tatsächliche Inhalt der verweigerten Information einen objektiv urteilenden Aktionär von der Zustimmung zur Beschlussvorlage abgehalten hätte (BGH NJW 2005, 828, 830). - OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01
Anforderungen an den in der Hauptversammlung vorzulegenden Abhängigkeitsbericht; …
Auszug aus LG Köln, 16.10.2014 - 91 O 122/13
Da es Sache des Anfechtungsklägers und damit des Klägers zu 1. ist, die behaupteten tatsächlichen Voraussetzungen der Anfechtungsgründe auch zu beweisen (OLG München, AG 2003, 452, 453;… Hüffer, a.a.O., § 243, Rdnr. 60), der Vortrag des Klägers allerdings beweislos ist, ist der Kläger für den behaupteten (weiteren) Informationsverstoß (bislang) beweisfällig geblieben. - OLG Nürnberg, 18.05.2011 - 12 U 864/10
Auszug aus LG Köln, 16.10.2014 - 91 O 122/13
Irgendwelche Aktionärsrechte werden hierdurch nicht verletzt, solange die Bindung an die gesetzlichen Mindeststandards, wie sie hier durch den Satzteil "gemäß den gesetzlichen Vorgaben" vorgenommen wird, sichergestellt ist.Aus der von den Klägern in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Urteil vom 18.05.2011 - 12 U 864/10) ergibt sich nichts anderes.