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   LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04   

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https://dejure.org/2005,6644
LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04 (https://dejure.org/2005,6644)
LG Köln, Entscheidung vom 17.03.2005 - 8 O 264/04 (https://dejure.org/2005,6644)
LG Köln, Entscheidung vom 17. März 2005 - 8 O 264/04 (https://dejure.org/2005,6644)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • unalex.eu

    Art. 4 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Anknüpfung bei gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Parteien

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung für Sicherheitsmängel bei nicht beworbenen Freizeitangeboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Veranstalter haftet für Sicherheit von beworbenen Attraktionen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödlicher Unfall an der Wasserrutsche - Haftet der Reiseveranstalter für eine Hotel-Schwimmanlage, die im Katalog nicht erwähnt ist?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 651f Abs. 1
    Haftung des Reiseveranstalters für Sicherheitsmängel an Freizeitangeboten einer Hotelanlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1736 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 704
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04
    Gemäß Art. 40 Abs. 2 EGBGB (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1188, 1190) kommt deutsches Recht zur Anwendung, da alle Parteien zur Zeit des Unfalltodes des Sohnes der Klägerin ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten.

    So hat nach der Entscheidung des BGH vom 14.12.1999 (NJW 2000, 1188 ff.) ein Reiseveranstalter dafür einzustehen, dass die zur Ausübung der in der Reisebeschreibung angebotenen Sportarten erforderlichen Clubeinrichtungen und Ausstattungen - in der Entscheidung waren es Reitpferde - in einer für den Reisenden geeigneten Weise zur Verfügung stehen, ohne dass dem Reisenden ein Personenschaden droht, wozu insbesondere die Überwachung der Einrichtungen auf die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards gehört.

    Den Reiseveranstalter trifft damit gerade für Spiel- und Sportanlagen, die er seinen Reisenden zur Verfügung stellt, eine eigene Verkehrssicherungspflicht, die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards zu überwachen (vgl. Führich, Reiserecht, 4. Aufl. 2002, Rn 354g m.w.N.; BGH NJW 2000, 1188 ff.; LG Kleve RRa 2001, 157; OLG Franfurt RRa 2001, 243).

    Auch im letzteren Falle hat der Reiseveranstalter für die Erfüllung der in seinem Prospekt angebotenen Leistungen selbst einzustehen; ihn trifft insoweit auch eine eigene Verkehrsicherungspflicht hinsichtlich der in der Reisebeschreibung gegen gesonderte Gebühr zu buchenden Spiel- und Sportmöglichkeiten (BGH NJW 2000, 1188 ff.).

    Will der Reiseveranstalter für eine wesentliche Einrichtung des Hotels eine Haftung nicht übernehmen, so muss er seine Kunden vielmehr in der Reisebeschreibung oder auf andere Weise eindeutig und ausdrücklich darauf hinweisen (so andeutend: BGH NJW 2000, 1188, 1189 rechte Spalte unter 2) c).

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04
    Nach der Grundsatzentscheidung des BGH (BGHZ 18, 149 ff.; ebenso z.B. BGH NJW 1993, 781, 782) ist der Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 847 BGB kein gewöhnlicher Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch eigener Art mit einer doppelten Funktion: Er soll dem Geschädigten einerseits einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und andererseits dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04
    Nach der Grundsatzentscheidung des BGH (BGHZ 18, 149 ff.; ebenso z.B. BGH NJW 1993, 781, 782) ist der Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 847 BGB kein gewöhnlicher Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch eigener Art mit einer doppelten Funktion: Er soll dem Geschädigten einerseits einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und andererseits dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat.
  • OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04
    Schließlich beschränkt sich die Ersatzpflicht immer auf einen engsten Familienangehörigen (OLG Nürnberg ZfS 1995, 370, 371; BGH MDR 1989, 805 f.: Palandt/Heinrichs, Vorb.
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04
    Schließlich beschränkt sich die Ersatzpflicht immer auf einen engsten Familienangehörigen (OLG Nürnberg ZfS 1995, 370, 371; BGH MDR 1989, 805 f.: Palandt/Heinrichs, Vorb.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00

    Reisevertrag: Rutschgefahr im Bereich des Swimmingpools als allgemeines

    Auszug aus LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04
    Den Reiseveranstalter trifft damit gerade für Spiel- und Sportanlagen, die er seinen Reisenden zur Verfügung stellt, eine eigene Verkehrssicherungspflicht, die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards zu überwachen (vgl. Führich, Reiserecht, 4. Aufl. 2002, Rn 354g m.w.N.; BGH NJW 2000, 1188 ff.; LG Kleve RRa 2001, 157; OLG Franfurt RRa 2001, 243).
  • OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 264/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefasst wird:.
  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

    Die beiden Brüder litten unter Ausdauer- und Konzentrationsproblemen, zudem war ein erheblicher schulischer Leistungsabfall zu verzeichnen (LG Köln, NJW-RR 2005, Seite 704 ff., bestätigt durch BGH, NJW 2006, Seite 3268).
  • LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem

    i Zur Schmerzensgeldhöhe bei Belastbarkeitseinschränkungen und hirnorganischem Psychosyndrom: OLG Schleswig, Urteil v. 31.1.2013, Az. 4 U 132/11; LG Köln, Urteil v. 17.3.2005, Az. 8 O 264/04.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11

    Höhe der Abschlagszahlung gem. § 16 Nr. 1 AFB 87 in der Gebäudeversicherung

    Die Klägerin hat die Beklagte nach deren Leistungsablehnung vor dem Landgericht Wiesbaden (8 O 264/04) mit dem Antrag in Anspruch genommen festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet sei, entsprechend den Bedingungen der Gebäude-Universalpolice die der Klägerin durch das Brandereignis vom 14. März 2004 betreffend das Gebäude ...Straße, O1, entstehenden Schäden gemäß den Feststellungen des zwischen den Parteien nach § 15 AFB 87 durchzuführenden Sachverständigenverfahrens zu ersetzen.
  • LG Darmstadt, 28.05.2019 - 4 O 445/16

    Verkehrsunfall - posttraumatischen Belastungsstörung

    Die Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 17.03.2005 - 8 O 264/04), auf die sich der Kläger hinsichtlich der Bemessung des Schmerzensgeldes bezieht, kann vorliegend nicht uneingeschränkt herangezogen werden, da diesem Rechtsstreit der Unfalltod des eigenen Sohnes der Klägerin zugrunde lag.
  • LG Berlin, 08.09.2010 - 24 O 523/05

    Fahrzeughalter und zum Unfallzeitpunkt unberechtigter Fahrzeugführer haften

    Nach alldem hält das Gericht die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000,- EUR für erforderlich, in dieser Höhe aber auch für ausreichend auch im Hinblick auf in der Vergangenheit von anderen Gerichten bereits entschiedene ähnlich gelagerte Verletzungskonstellationen, wobei die psychischen Unfallfolgen hier im Vordergrund stehen (vgl. u.a. LG Köln, NJW-RR 2005, 704; OLG Nürnberg, DAR 1995, 447).
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