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LG Köln, 17.03.2011 - 24 O 350/10 |
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des Familienprivilegs nach § 116 SGB X auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft; Voraussetzungen für das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung nach einem Verkehrsunfall ihres Versicherten; Möglichkeiten für einen Rückgriff ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 116
Anwendbarkeit des Familienprivilegs nach § 116 SGB X auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft; Voraussetzungen für das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung nach einem Verkehrsunfall ihres Versicherten; Möglichkeiten für einen Rückgriff ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.03.2011 - 24 O 350/10
- OLG Köln, 09.05.2012 - 16 U 48/11
- BGH, 05.02.2013 - VI ZR 274/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07
Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen …
Auszug aus LG Köln, 17.03.2011 - 24 O 350/10
Sie beruft sich hierbei insbesondere auf die tragen Erwägungen, die der Entscheidung des BGH vom 22.04.2009 - IV ZR 160/07 - zugrunde liegen.Erst seit der Rspr. des BGH VersR 2009, 813 ff habe man sich beklagtenseits ermutig gefühlt, den Forderungsübergang auf die Klägerin erneut in Frage zu stellen.
Insoweit kann nichts anderes gelten, als was der BGH im Urteil vom 22.04.2009 - IV ZR 160/07 - für den im Wesentlichen gleichlautenden § 67 Abs. 2 VVG a.F. entschieden hat.
- BGH, 01.12.1987 - VI ZR 50/87
Anwendung des Familienprivilegs auf den Partner einer nichtehelichen …
Auszug aus LG Köln, 17.03.2011 - 24 O 350/10
Bezeichnenderweise hat der BGH bei dem für die Auslegung des § 116 Abs. 6 SGB X primär zuständigen IV. Zivilsenat nachgefragt, ob dieser an seiner in BGHZ 102, 257 ff zum Ausdruck gebrachten abweichenden Meinung festhalte, was der VI. Zivilsenat sodann verneint hat.Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung des VVG nicht zugleich § 116 Abs. 6 SGB X ebenso neu gefasst hat wie § 86 Abs. 3 VVG n.F., kann nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe es in Bezug auf § 116 Abs. 6 SGB X bewusst bei der Auslegung belassen wollen, die diese Vorschrift durch die Entscheidung BGHZ 102, 257 ff erhalten hat.
- BGH, 28.11.2000 - VI ZR 352/99
Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger
Auszug aus LG Köln, 17.03.2011 - 24 O 350/10
Die Beklagte ist als Haftpflichtversicherer des Schädigerfahrzeugs nur insoweit zur Zahlung gegenüber der Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet, als auch gegenüber dem Halter und Fahrer des Unfallfahrzeuges, Herr S Rückgriff hätte genommen werden können (vgl. zur Akzessorietät des Anspruchs BGH, Urteil vom 28.11.2000 - VI ZR 352/99 -). - LG Saarbrücken, 19.09.1994 - 6 O 60/94
Familienprivileg (§ 67 Abs. 2 VVG) für nichtehelichen Lebensgefährten
Auszug aus LG Köln, 17.03.2011 - 24 O 350/10
Hierauf antwortete die Beklagte mit Schreiben vom 04.12.1995 (Anlage K 18, Bl. 116 GA), aufgrund der von ihr getroffenen Feststellungen sei davon auszugehen, dass die Zeugin S2 mit Herrn S in einer Lebensgemeinschaft gelebt habe, so dass die Beklagte in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LG Saarbrücken (VersR 1995, 158) der Auffassung sei, dass ein Rückgriff gemäß § 116 Abs. 6 SGB X nicht in Betracht komme.
- OLG Köln, 09.05.2012 - 16 U 48/11
Anwendung des Haftungsausschlusses nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X auf Partner einer …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.03.2011 verkündete Schlussurteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 350/10 - wird zurückgewiesen.