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   LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08   

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https://dejure.org/2008,17356
LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08 (https://dejure.org/2008,17356)
LG Köln, Entscheidung vom 17.09.2008 - 25 O 35/08 (https://dejure.org/2008,17356)
LG Köln, Entscheidung vom 17. September 2008 - 25 O 35/08 (https://dejure.org/2008,17356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auskunft des Arztes gegenüber Eltern einer minderjährigen Schwangeren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schweigepflicht gilt auch bei Minderjährigen

  • auw.de (Kurzinformation)

    Schweigepflicht gilt auch für minderjährige Patienten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ärztliche Verschwiegenheit gilt auch für minderjährige Patienten - Zeigt Patientin nötige Reife und Einsichtsfähigkeit um eigenständige Entscheidung zu treffen, müssen Eltern nicht informiert werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02

    Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation

    Auszug aus LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
    Diese Voraussetzungen sind auch angesichts der in diesem Bereich nicht zu überspannenden Darlegungslast für die Klägerseite (vgl. BGH, NJW 2003, 3411) nicht ausreichend vorgetragen.

    Ergeben sich aus der Geburt und der hieraus resultierenden besonderen Lebenssituation Belastungen - wie z.B. durch die Unterhaltsverpflichtung -, welche die Mutter in ihrer Konstitution überfordern und die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres insbesondere auch seelischen Gesundheitszustandes als so bedrohlich erscheinen lassen, dass bei der gebotenen Güterabwägung das Lebensrecht des Ungeborenen dahinter zurückzutreten hat, dann kann sich der vertragliche Schutzzweck auch auf die Vermeidung dieser Belastungen richten (vgl. BGH, NJW 2003, 3411; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B I 166).

  • BGH, 31.01.2006 - VI ZR 135/04

    Geltendmachung des Unterhaltsschadens wegen unterbliebenen

    Auszug aus LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
    Zu fordern ist insoweit, dass soziale Belastungen beispielsweise nicht durch personelle oder materielle Überbrückungshilfen aufzufangen sind bzw. anderweitige Abwendungsmöglichkeiten für die Schwangere unzumutbar wären (vgl. Eser, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.; zusammenfassend: BGH, NJW 2006, 1660 ff.).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83

    Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

    Auszug aus LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
    Im Falle eines misslungenen Schwangerschaftsabbruches, dem eine Notlagenindikation zugrunde liegt, besteht ein ersatzfähiger Unterhaltsschaden der Mutter des Kindes allerdings nur dann, wenn sich die Gefahr, der mit dem straffreien Abbruch begegnet werden sollte und durfte, auch tatsächlich verwirklicht hat (BGH, NJW 1985, 2752 ff.).
  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung,

    Auszug aus LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
    Ein Anspruch auf Unterhaltsfreistellung ist dabei zwar auch bei einem Schwangerschaftsabbruch wegen einer medizinisch-sozialen Indikation möglich, weil insoweit keine "Missbilligung" durch die Rechtsordnung vorliegt (vgl. BGH, NJW 2002, 886; NJW 2002, 1489; VersR 1994, 425; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B I Rn. 153 ff.).
  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 190/01

    Zum Anspruch eines Vaters auf Freistellung von den Unterhaltsansprüchen seines

    Auszug aus LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
    Ein Anspruch auf Unterhaltsfreistellung ist dabei zwar auch bei einem Schwangerschaftsabbruch wegen einer medizinisch-sozialen Indikation möglich, weil insoweit keine "Missbilligung" durch die Rechtsordnung vorliegt (vgl. BGH, NJW 2002, 886; NJW 2002, 1489; VersR 1994, 425; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B I Rn. 153 ff.).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 196/03

    Haftung des Arztes für eine Schädigung des ungeborenen Kindes durch Erkrankung

    Auszug aus LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
    Die Haftung des behandelnden Arztes für den durch die Geburt eines Kindes verursachten Vermögensschaden kommt nur dann in Betracht, wenn sich ein Risiko verwirklicht hat, auf dessen Vermeidung die Behandlung der Mutter durch die behandelnden Ärzte im Rahmen eines bestehenden Behandlungsvertrags gerichtet war (vgl. BGH, NJW 2005, 891).
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
    Deshalb kann der Verdienstausfall, der den Eltern eines Kindes im Zusammenhang mit dessen Betreuung entsteht, dem Arzt haftungsrechtlich nicht zur Last gelegt werden, zumal dieser Vermögensnachteil von ihm allenfalls mittelbar verursacht ist (so BGH, NJW 1997, 1638; vgl. auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B I Rn. 159).
  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Abbruch einer

    Auszug aus LG Köln, 17.09.2008 - 25 O 35/08
    Ein Anspruch auf Unterhaltsfreistellung ist dabei zwar auch bei einem Schwangerschaftsabbruch wegen einer medizinisch-sozialen Indikation möglich, weil insoweit keine "Missbilligung" durch die Rechtsordnung vorliegt (vgl. BGH, NJW 2002, 886; NJW 2002, 1489; VersR 1994, 425; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B I Rn. 153 ff.).
  • LG Mannheim, 20.11.2014 - 10 S 44/14
    gegenüber den Eltern eines minderjährigen Patienten zur Verschwiegenheit über die Details der Behandlung verpflichtet sein kann (LG Köln, Urteil vom 17.09.2008, 25 O 35/08, zitiert nach Juris).
  • AG Lehrte, 03.08.2010 - 13 C 793/09

    Ärztliche Schweigepflicht: Nichtigkeit der Abtretung einer Honorarforderung

    Die davon abzugrenzende ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber minderjährigen Patienten (LG Köln, Urteil vom 17.09.2008 - 25 O 35/08, zit. nach JURIS; Sommer: "Die ärztliche Schweigepflicht" in VersMed 1998, S. 1-2; i.E. wohl auch Schönke/Schröder- Lenckner: StGB, 27. Aufl., § 203, Rdnr. 23).
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