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   LG Köln, 17.12.2019 - 31 O 94/19   

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LG Köln, 17.12.2019 - 31 O 94/19 (https://dejure.org/2019,53279)
LG Köln, Entscheidung vom 17.12.2019 - 31 O 94/19 (https://dejure.org/2019,53279)
LG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 31 O 94/19 (https://dejure.org/2019,53279)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Köln, 23.05.2017 - 31 O 92/16

    Verstöße von Inkasso-Unternehmen gegen Info-Pflichten = Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2019 - 31 O 94/19
    Die Parteien haben bereits in der Vergangenheit vor der Kammer einen Rechtsstreit miteinander geführt, in welchem sie über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der - früher - von der Beklagten verwendeten Formulierung in Forderungsschreiben gestritten haben (Az. LG Köln 31 O 92/16 = OLG Köln 6 U 97/17).

    Die Akte aus dem vor der Kammer geführten Verfahren Az. 31 O 92/16 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Dieses wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Beklagte bereits in der zweiten Instanz des Verfahrens Az. 31 O 92/16 angekündigt hatte, die seinerzeit angegriffene Formulierung in den Forderungsschreiben zu überarbeiten.

    Der Kläger war nicht gehalten, schon die - eine u.U. die Erstgefahr begründende - Ankündigung der Beklagten zur Neuformulierung ihrer Forderungsschreiben zum Anlass zu nehmen, die Klage in dem Verfahren Az. 31 O 92/16 über den seinerzeitigen Streitgegenstand hinaus auch auf die neue Formulierung zu erweitern.

    Die dortige Formulierung entspricht vielmehr der von der Beklagten früher verwendeten Formulierung, die bereits Gegenstand des vor der Kammer geführten Verfahrens Az. 31 O 92/16 war.

    Es steht zwischen den Parteien im Anschluss an das Verfahren Az. 31 O 92/16 = OLG Köln 6 U 98/17 nicht (mehr) in Streit, dass es einem Inkassounternehmen nicht gestattet ist, unmittelbar nach den Vergütungsvorschriften des RVG abzurechnen (vgl. hierzu ausführlich OLG Köln, a.a.O., S. 9 UA).

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2019 - 31 O 94/19
    Hierunter fällt u.a. § 5 UWG, der insbesondere auf Art. 6 der Richtlinie 2005/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2005 (UGP-RiLi) zurückgeht (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 2019, 754/755 - "Prämiensparverträge").

    Zwar zählen zu den zur Täuschung geeigneten Angaben iSv. § 5 Abs. 1 S. 2 UWG nicht nur Tatsachenbehauptungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Meinungsäußerungen (vgl. BGH, GRUR 2019, 754/755 - "Prämiensparverträge").

    Abweichendes gilt nur in Fällen, in denen der Unternehmer gegenüber Verbrauchern eine eindeutige Rechtslage behauptet, die tatsächlich nicht besteht, sofern der angesprochene Verbraucher die Aussage nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht (vgl. BGH, GRUR 2019, 754/755 - "Prämiensparverträge").

  • OLG Köln, 05.10.2018 - 6 U 98/17
    Auszug aus LG Köln, 17.12.2019 - 31 O 94/19
    Das Versenden der angegriffenen Forderungsschreiben stellt ohne weiteres eine geschäftliche Handlung iSv. §§ 5 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar, da diesem das Handeln zugunsten des eigenen Unternehmens und das des Auftraggebers zugrunde liegt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 05.10.2018, Az. 6 U 98/17, Anl. K1, S. 7 f. UA).

    Hierbei handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung iSd. § 3a UWG (vgl. nur OLG Köln, Urt. 05.10.2018, Az. 6 U 98/17, Anl. K1, AB mwN.).

    Es steht zwischen den Parteien im Anschluss an das Verfahren Az. 31 O 92/16 = OLG Köln 6 U 98/17 nicht (mehr) in Streit, dass es einem Inkassounternehmen nicht gestattet ist, unmittelbar nach den Vergütungsvorschriften des RVG abzurechnen (vgl. hierzu ausführlich OLG Köln, a.a.O., S. 9 UA).

  • BGH, 05.12.1975 - I ZR 122/74
    Auszug aus LG Köln, 17.12.2019 - 31 O 94/19
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht unnütz, unlauter oder prozesszweckwidrig bemüht wird (vgl. BGH, GRUR 1976, 256/257 - "Rechenscheibe"; Köhler , a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.08.2017 - 6 U 97/17

    Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2019 - 31 O 94/19
    Die Parteien haben bereits in der Vergangenheit vor der Kammer einen Rechtsstreit miteinander geführt, in welchem sie über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der - früher - von der Beklagten verwendeten Formulierung in Forderungsschreiben gestritten haben (Az. LG Köln 31 O 92/16 = OLG Köln 6 U 97/17).
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2019 - 31 O 94/19
    Nur ausnahmsweise können besondere Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. hierzu nur BGH, GRUR 2019, 813/816 - "Cordoba II"; Köhler , in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. [2020], § 12 Rn. 2.15 jeweils mwN.).
  • OLG Köln, 17.07.2020 - 6 U 6/20

    Wettbewerbsrecht: Inkassoschreiben

    Die Berufung des Klägers gegen das am 17.12.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 94/19 - wird zurückgewiesen.
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