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   LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19   

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LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19 (https://dejure.org/2020,45742)
LG Köln, Entscheidung vom 17.12.2020 - 22 O 482/19 (https://dejure.org/2020,45742)
LG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 22 O 482/19 (https://dejure.org/2020,45742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Rückforderung gegen PayPal bei Teilnahme eines illegalen Online-Casinos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 354
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Eine solche Pflicht ist im Überweisungsverkehr anzunehmen, wenn der Überweisungsbank der ersichtlich unmittelbar bevorstehende wirtschaftliche Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist (BGH, NJW 1961, 169; NJW 1963, 1872; NJW 1978, 1852 und NJW 1987, 317), wenn unklar ist, ob die erteilte Weisung fortbesteht (BGHZ 113, 48), wenn sich der Verdacht des Missbrauchs der Vertretungsmacht aufdrängen muss (BGH, WM 1976, 474), wenn im Scheckverkehr erkennbar strafbare Handlungen des Scheckeinreichers gegenüber dem Aussteller vorliegen (Staub/Canaris, HGB, 4. Aufl., BankvertragsR Rdnr. 107; Siol, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, § 44 Rdnr. 93) oder massive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen schädigen will (BGH, NJW 2008, 2245).
  • OLG München, 06.02.2019 - 19 U 793/18

    Aufwendungsersatz eines Kreditkartenunternehmens bei unerlaubtem Glücksspiel

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Die Autorisierung des Klägers als solche verstößt gegen kein gesetzliches Verbot (so auch OLG München Verfügung v. 06.02.2019 - 19 U 793/18, juris, LG München I, Urt. v. 28.02.2018 - 27 O 11761/17, juris).
  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01

    Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass ein Kreditkartenunternehmen dann, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht, die Zahlung an das Vertragsunternehmen grundsätzlich für erforderlich halten darf, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den Karteninhaber zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 24.09.2002 - XI ZR 420/01, Rn. 18).
  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 70/74

    Schadensersatzpflicht einer Bank bei schuldhafter Verletzung einer sich aus der

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Eine solche Pflicht ist im Überweisungsverkehr anzunehmen, wenn der Überweisungsbank der ersichtlich unmittelbar bevorstehende wirtschaftliche Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist (BGH, NJW 1961, 169; NJW 1963, 1872; NJW 1978, 1852 und NJW 1987, 317), wenn unklar ist, ob die erteilte Weisung fortbesteht (BGHZ 113, 48), wenn sich der Verdacht des Missbrauchs der Vertretungsmacht aufdrängen muss (BGH, WM 1976, 474), wenn im Scheckverkehr erkennbar strafbare Handlungen des Scheckeinreichers gegenüber dem Aussteller vorliegen (Staub/Canaris, HGB, 4. Aufl., BankvertragsR Rdnr. 107; Siol, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, § 44 Rdnr. 93) oder massive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen schädigen will (BGH, NJW 2008, 2245).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 89/76

    Schutzpflichten der Deutschen Bundesbank im Abrechnungsverfahren - Entziehung der

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Eine solche Pflicht ist im Überweisungsverkehr anzunehmen, wenn der Überweisungsbank der ersichtlich unmittelbar bevorstehende wirtschaftliche Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist (BGH, NJW 1961, 169; NJW 1963, 1872; NJW 1978, 1852 und NJW 1987, 317), wenn unklar ist, ob die erteilte Weisung fortbesteht (BGHZ 113, 48), wenn sich der Verdacht des Missbrauchs der Vertretungsmacht aufdrängen muss (BGH, WM 1976, 474), wenn im Scheckverkehr erkennbar strafbare Handlungen des Scheckeinreichers gegenüber dem Aussteller vorliegen (Staub/Canaris, HGB, 4. Aufl., BankvertragsR Rdnr. 107; Siol, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, § 44 Rdnr. 93) oder massive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen schädigen will (BGH, NJW 2008, 2245).
  • LG München I, 28.02.2018 - 27 O 11716/17

    Streit über Rückzahlungsansprüche im Rahmen eines Kreditkartenvertrags

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Sie konnte von einem rechtstreuen Verhalten des Klägers ausgehen und musste nicht mit einem evtl. Verstoß gegen § 285 StGB rechnen (LG München I, Urt. v. 28.02.2018 - 27 O 11716/17, juris).
  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 185/61

    Sittenverstoß einer Bank - Ausführung eines Überweisungsauftrages durch

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Eine solche Pflicht ist im Überweisungsverkehr anzunehmen, wenn der Überweisungsbank der ersichtlich unmittelbar bevorstehende wirtschaftliche Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist (BGH, NJW 1961, 169; NJW 1963, 1872; NJW 1978, 1852 und NJW 1987, 317), wenn unklar ist, ob die erteilte Weisung fortbesteht (BGHZ 113, 48), wenn sich der Verdacht des Missbrauchs der Vertretungsmacht aufdrängen muss (BGH, WM 1976, 474), wenn im Scheckverkehr erkennbar strafbare Handlungen des Scheckeinreichers gegenüber dem Aussteller vorliegen (Staub/Canaris, HGB, 4. Aufl., BankvertragsR Rdnr. 107; Siol, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, § 44 Rdnr. 93) oder massive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen schädigen will (BGH, NJW 2008, 2245).
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Eine solche Pflicht ist im Überweisungsverkehr anzunehmen, wenn der Überweisungsbank der ersichtlich unmittelbar bevorstehende wirtschaftliche Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist (BGH, NJW 1961, 169; NJW 1963, 1872; NJW 1978, 1852 und NJW 1987, 317), wenn unklar ist, ob die erteilte Weisung fortbesteht (BGHZ 113, 48), wenn sich der Verdacht des Missbrauchs der Vertretungsmacht aufdrängen muss (BGH, WM 1976, 474), wenn im Scheckverkehr erkennbar strafbare Handlungen des Scheckeinreichers gegenüber dem Aussteller vorliegen (Staub/Canaris, HGB, 4. Aufl., BankvertragsR Rdnr. 107; Siol, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, § 44 Rdnr. 93) oder massive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen schädigen will (BGH, NJW 2008, 2245).
  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 72/87

    Abgrenzung eines Kassageschäfts zum Börsentermingeschäft und zum

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Dies rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme, dass sich die Parteien jedenfalls im Rechtsstreit stillschweigend auf die Geltung deutschen Rechts verständigt haben (BGHZ 103, 84, 86; BGH, Urt. v. 09.12.1998 - IV ZR 306/97 -, BGHZ 140, 167-174, Rn. 11).
  • BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97

    Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte

    Auszug aus LG Köln, 17.12.2020 - 22 O 482/19
    Dies rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme, dass sich die Parteien jedenfalls im Rechtsstreit stillschweigend auf die Geltung deutschen Rechts verständigt haben (BGHZ 103, 84, 86; BGH, Urt. v. 09.12.1998 - IV ZR 306/97 -, BGHZ 140, 167-174, Rn. 11).
  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85

    Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer

  • BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03

    Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der

  • OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 8/21

    Glücksspiel im Internet: Zu Rückzahlungsansprüchen von Spielern gegen

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 17. Dezember 2020- 22 O 482/19 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 154.681 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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