Rechtsprechung
LG Köln, 18.03.2005 - 111 - 9/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
Auszug aus LG Köln, 18.03.2005 - 111-9/05
"Der Katalog der Anlasstaten, nach denen die nachträglich Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, ist eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 10.Februar 2004 (2 BvR 834/02) angelehnt.".Hierzu hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 10.02.2004 (veröffentlicht in NJW 2004, S. 750 ff) ausdrücklich festgestellt, dass gegenwärtige Gefahren für das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person oder die sexuelle Selbstbestimmung, die von besonders rückfallgefährdeten Straftätern ausgehen, durch Straftäterunterbringungsgesetze zu vermeiden sind.
Wie bereits dargelegt können das fehlende Wohlverhalten im Vollzug und die Verweigerung von Resozialisierungsmaßnahmen allenfalls eine zusätzliche Entscheidungshilfe sein, jedoch nicht entscheidende Gesichtspunkte für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (vgl. BVerfG in NJW 2004, S. 750, 758).
- OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04
Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft …
Auszug aus LG Köln, 18.03.2005 - 111-9/05
So ist auch die Feststellung, dass die Gefährlichkeit der Verurteilten nach Verbüßung der Freiheitsstrafe weiterhin unvermindert fortbesteht, keine nach der Verurteilung eingetretene Tatsache (vgl. OLG Koblenz in NStZ 2005, 97 ff).