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   LG Köln, 18.03.2009 - 13 S 218/08   

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https://dejure.org/2009,17225
LG Köln, 18.03.2009 - 13 S 218/08 (https://dejure.org/2009,17225)
LG Köln, Entscheidung vom 18.03.2009 - 13 S 218/08 (https://dejure.org/2009,17225)
LG Köln, Entscheidung vom 18. März 2009 - 13 S 218/08 (https://dejure.org/2009,17225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Öffentliche Versteigerung; Ablieferung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 817 Abs. 2 ZPO; § 817 Abs. 3 ZPO
    Öffentliche Versteigerung; Ablieferung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des unmittelbaren Besitzes durch körperliche Übergabe der Sache bei Ablieferung der zugeschlagenen Sache; Zahlungserbringung des Kaufgeldes durch den Ersteher nach dem Schluss des Versteigerungstermins bei danach erfolgter Ablieferung der Sache wegen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1425
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 21.01.1938 - VII 106/37

    1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 13 S 218/08
    Die Einräumung mittelbaren Besitzes, etwa durch die Erklärung, die Sache könne alsbald in Besitz genommen werden, ist in der Regel nicht ausreichend; der Eigentumsübergang tritt in diesen Fällen erst mit der tatsächlichen Inbesitznahme durch den Ersteher ein (RGZ 153, 257 (261); 156, 395 (397); OLG München, ZMR 1956, 170).
  • OLG Rostock, 17.05.2005 - 3 U 107/04

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einer Schwimmsteganlage durch Versteigerung

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 13 S 218/08
    In der Rechtsprechung wurde von diesem Grundsatz nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen, die allerdings mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sind (siehe OLG Köln, Rpfleger 1996, 296: Wenn der Gerichtsvollzieher einen Scheinbestandteil eines Grundstücks als bewegliche Sache versteigert, ist es dann nicht erforderlich, die Sache zum Zwecke der Ablieferung an den Ersteher auszubauen und vom Grundstück zu entfernen, wenn der Zuschlag dem Grundstückseigentümer erteilt worden ist; OLG Rostock, OLGR 2005, 933: Ein Ausbau des versteigerten Scheinbestandteils ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn dieser nach dem Willen des Erstehers an Ort und Stelle verbleiben soll.) Die diesen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsauffassung überzeugt, da es wirtschaftlich unvertretbar ist, dem Ersteher nur zum Zweck des rechtsgültigen Eigentumserwerbs den Aus- und Wiedereinbau der Sache zuzumuten.
  • OLG Köln, 22.01.1996 - 2 W 9/96

    Bewertung der Pfändung des Obergeschosses eines Hauses als Pfändung einer

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 13 S 218/08
    In der Rechtsprechung wurde von diesem Grundsatz nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen, die allerdings mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sind (siehe OLG Köln, Rpfleger 1996, 296: Wenn der Gerichtsvollzieher einen Scheinbestandteil eines Grundstücks als bewegliche Sache versteigert, ist es dann nicht erforderlich, die Sache zum Zwecke der Ablieferung an den Ersteher auszubauen und vom Grundstück zu entfernen, wenn der Zuschlag dem Grundstückseigentümer erteilt worden ist; OLG Rostock, OLGR 2005, 933: Ein Ausbau des versteigerten Scheinbestandteils ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn dieser nach dem Willen des Erstehers an Ort und Stelle verbleiben soll.) Die diesen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsauffassung überzeugt, da es wirtschaftlich unvertretbar ist, dem Ersteher nur zum Zweck des rechtsgültigen Eigentumserwerbs den Aus- und Wiedereinbau der Sache zuzumuten.
  • RG, 15.12.1936 - III 88/36

    1. Erwirbt der Ersteher das Eigentum an einer versteigerten Pfandsache schon mit

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 13 S 218/08
    Die Einräumung mittelbaren Besitzes, etwa durch die Erklärung, die Sache könne alsbald in Besitz genommen werden, ist in der Regel nicht ausreichend; der Eigentumsübergang tritt in diesen Fällen erst mit der tatsächlichen Inbesitznahme durch den Ersteher ein (RGZ 153, 257 (261); 156, 395 (397); OLG München, ZMR 1956, 170).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 13 S 218/08
    Auch wenn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Ablieferung im Sinne des § 817 Abs. 2 ZPO vorliegt, grundsätzliche Bedeutung haben könnte, ist sie doch nicht entscheidungserheblich (vgl. BGH, NJW 2003, 1125).
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