Rechtsprechung
LG Köln, 18.06.2018 - 26 OH 6/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- baurechtsiegen.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beweisführer muss Bauteilöffnung vornehmen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beweisführer muss Bauteilöffnung vornehmen! (IBR 2018, 600)
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.10.2017 - 26 OH 6/17
- LG Köln, 18.06.2018 - 26 OH 6/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Oldenburg, 21.11.2013 - 3 W 30/13
Gerichtsgutachter muss Bauteilöffnungen nicht in eigener Verantwortung …
Auszug aus LG Köln, 18.06.2018 - 26 OH 6/17
Denn selbst wenn man der Ansicht folgen würde, dass eine solche Weisung rechtlich zulässig sei, müsste die Weisung gemäß § 404a ZPO erforderlich sein (OLG Oldenburg, Beschluss v. 21.11.2013, 3 W 30/13).Die Antragsteller des vorliegenden Beweisverfahrens haben sowohl rechtlich als auch tatsächlich die Möglichkeit, selbst für die Bauteilöffnung zu sorgen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 15.03.2010, 11 W 14/10; OLG Oldenburg, Beschluss v. 21.11.2013, 3 W 30/13 - jeweils juris).
- OLG Celle, 01.12.2016 - 5 W 49/16
Sachverständiger entscheidet über Bauteilöffnung!
Auszug aus LG Köln, 18.06.2018 - 26 OH 6/17
In keinem Fall können die Antragsteller verlangen, dass der Sachverständige wieder den Zustand herstellt, der vor der Begutachtung bestanden hat oder gar darüber hinausgehend, die Vorlage eines Sanierungskonzepts einschließlich Mängelbeseitigung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2016, 5 W 49/16 - juris). - OLG Köln, 15.03.2010 - 11 W 14/10
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der erneuten …
Auszug aus LG Köln, 18.06.2018 - 26 OH 6/17
Die Antragsteller des vorliegenden Beweisverfahrens haben sowohl rechtlich als auch tatsächlich die Möglichkeit, selbst für die Bauteilöffnung zu sorgen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 15.03.2010, 11 W 14/10; OLG Oldenburg, Beschluss v. 21.11.2013, 3 W 30/13 - jeweils juris).