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   LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17   

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LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17 (https://dejure.org/2018,33975)
LG Köln, Entscheidung vom 18.09.2018 - 31 O 376/17 (https://dejure.org/2018,33975)
LG Köln, Entscheidung vom 18. September 2018 - 31 O 376/17 (https://dejure.org/2018,33975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch der Werbung mit einer "NIRGENDWO GÜNSTIGER GARANTIE" zur Förderung der Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers für die Bewerbung von Kfz-Versicherungsvergleichen wegen Irreführung

  • online-und-recht.de

    Werbung "Nirgendwo Günstiger Garantie" irreführend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Welche Erwartungen weckt Check24 an die Nirgendwo Günstiger Garantie?

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    HUK Coburg erstreitet Löschung aus Vergleichsportal Check24

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung eines Vergleichsportals mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung des Vergleichsportals check24 mit "Nirgendwo Günstiger Garantie" im Bereich Kfz-Versicherungen wenn es günstigere Angebote gibt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    HUK-COBURG contra Check24

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Check24-Werbung "Nirgendwo Günstiger Garantie" ist irreführend

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Nirgendwo günstiger? Urteil zu ungünstigen Werbeaussagen bei Preisvergleichen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Vergleichsportale zwischen irreführender Werbung und zulässiger Versicherungsvermittlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2019, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13

    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    Sie stellt ein zu-lässiges Mittel zur Unterrichtung der Verbraucher über Eigenschaften und Vorteile einer Ware oder Dienstleistung dar, wenn sie wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der in die Gegenüberstellung einbezogenen konkurrie-renden Produkte vergleicht und nicht irreführend ist (BGH GRUR 2015, 1136 - Staubsaugerbeutel im Internet).

    Eine solche Bezugnahme verletzt das fremde Kennzei-chenrecht nicht, wenn sie unter Beachtung der in der Richtlinie aufgestellten Be-dingungen erfolgt und das fremde Zeichen verwendet wird, um auf den Bestim-mungszweck des angebotenen Produkts hinzuweisen (BGH GRUR 2015, 1136 - Staubsaugerbeutel im Internet).

    Deshalb ist ein Markeninhaber nicht berechtigt, einem Dritten die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, wenn die Werbung im Einklang mit § 6 UWG steht (BGH GRUR 2015, 1136 - Staubsaugerbeutel im Internet).

  • OLG Hamburg, 13.02.2014 - 5 U 160/11

    Tiefpreisgarantie - Wettbewerbsverstoß: Mehrdeutige Tiefpreisgarantie als

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    So bezog sich die Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2014, 400) auf die Werbung eines Elektro-Fachmarktes, also konkrete Waren.

    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss der Werbende im Rahmen von § 5 UWG bei Missverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit der getroffenen Aussage die ihm ungünstigste Verständnisalternative gegen sich gelten lassen muss (BGH GRUR 1982, 563, 564 - Betonklinker; OLG Hamburg GRUR-RR 2014, 400).

    Dies gilt sogar dann, wenn ihm die Mehrdeutigkeit noch nicht einmal selbst bewusst ist (BGH GRUR 2012, 1053, 1054 - Marktführer Sport; OLG Hamburg GRUR-RR 2014, 400).

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    Für die Beurteilung einer geschäftlichen Handlung kommt es darauf an, welchen Gesamteindruck sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorruft (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann in Fällen, in denen eine blick-fangmäßig herausgestellte Angabe in einer Werbung bei isolierter Betrachtung eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, der dadurch veranlasste Irrtum regelmäßig nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flat; GRUR 2018, 320 - Festzins Plus).

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    Bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist auf die Anschauungen des angemessen gut unterrichteten und angemessen aufmerksamen und kritischen Durchschnittsverbrauchers bzw. -marktteilnehmers abzustellen (BGH WRP 2012, 75 Rn. 14 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; BGH WRP 2014, 1184 Rn. 33 - Original Bach-Blüten).

    Der Tatrichter kann daher die Verkehrsauffassung jedenfalls dann auf Grund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung und damit auf Grund eigenen Erfahrungswissens feststellen, wenn er selbst von der fraglichen Werbung angesprochen wird (st. Rspr.; BGH WRP 2012, 75 Rn. 16 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; BGH GRUR 2013, 401 Rn. 32 - Biomineralwasser; BGH WRP 2014, 1184 Rn. 33 - Original Bach-Blüten).

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    Bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist auf die Anschauungen des angemessen gut unterrichteten und angemessen aufmerksamen und kritischen Durchschnittsverbrauchers bzw. -marktteilnehmers abzustellen (BGH WRP 2012, 75 Rn. 14 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; BGH WRP 2014, 1184 Rn. 33 - Original Bach-Blüten).

    Der Tatrichter kann daher die Verkehrsauffassung jedenfalls dann auf Grund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung und damit auf Grund eigenen Erfahrungswissens feststellen, wenn er selbst von der fraglichen Werbung angesprochen wird (st. Rspr.; BGH WRP 2012, 75 Rn. 16 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; BGH GRUR 2013, 401 Rn. 32 - Biomineralwasser; BGH WRP 2014, 1184 Rn. 33 - Original Bach-Blüten).

  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    Dies gilt erst Recht im Falle eines Preisvergleichportals, das der Verbraucher nach dem vom BGH vertretenen Verständnis nutzt, " um einen schnellen Überblick darüber zu erhalten, welche Anbieter es für ein bestimmtes Produkt gibt und welchen Preis der jeweilige Anbieter für das fragliche Produkt letztlich fordert " (BGH GRUR 2017, 1265 - Preisportal).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    Danach ist der Vergleich unlauter, wenn er nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis bezogen ist, wobei die vier Voraussetzungen der vergleichenden Eigenschaften kumulativ erfüllt sein müssen (EuGH GRUR 2007, 69 - Lidl Belgien; BGH GRUR 2010, 161 - gib mal Zeitung).
  • OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07

    "Produktalternative" - Vergleichende Werbung durch Bezugnahme auf Produkte des

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Köln vom 31.08.2007 (GRUR-RR 2008, 315).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 48/10

    Teddybär

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    Die Bestimmung des Art. 4 lit. d der Richtlinie 2006/114/EG, die die unionsrechtliche Grundlage für die Bestimmung des § 6 II Nr. 4 MarkenG darstellt, sieht vergleichende Werbung, soweit sie Zeichen von Mitbewerbern kenntlich macht, allein dann als unzulässig an, wenn sie diese herabsetzt oder verunglimpft (BGH GRUR 2011, 1158 - Teddybär).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17
    Die Klägerseite beruft sich hier insbesondere auf die BGH-Entscheidung "große Inspektion für alle" (BGH GRUR 2011, 1135).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07

    Paketpreisvergleich

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

  • BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 5 U 43/12

    Abrechnung eines Internet-System-Vertrags nach Kündigung unmittelbar nach

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08

    Versandkosten bei Froogle II

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 23/80

    Betonklinker

  • OLG Köln, 12.04.2019 - 6 U 191/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Angaben zu Versicherungen eines bestimmten Anbieters in

    Die Beklagte wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 18.09.2018 - 31 O 376/17 - verurteilt, 1. es unter Androhung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsstrafe bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, zur Förderung der Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers.
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