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LG Köln, 18.09.2019 - 1 T 200/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 07.05.2019 - 57 XVII 15/97
- LG Köln, 18.09.2019 - 1 T 200/19
- BGH, 29.01.2020 - XII ZB 500/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes …
Auszug aus LG Köln, 18.09.2019 - 1 T 200/19
Denn nach dem Rechtsgedanken aus der Härtefallregelung des §§ 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII widerspricht es aus Sicht der Kammer der Billigkeit, die der Betroffenen zugeflossene Leistung des Pflegegeldes, auf das sie einen Anspruch hat, das sie aber aus in ihrer Krankheit liegenden Gründen nicht zweckbestimmt verwenden konnte, als einsetzbares Vermögen zu bewerten (vergleiche dazu etwa die Entscheidung BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - zum Einsatz eines aus dem Blindengeld angesparten Guthabens). - BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten: …
Auszug aus LG Köln, 18.09.2019 - 1 T 200/19
Zum jetzigen Zeitpunkt - für die Frage der Feststellung der Mittellosigkeit muss auf den Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz, also die Entscheidung in der Beschwerdeinstanz abgestellt werden (vergleiche BGH BtPrax 2013, 65; OLG München FamRZ 2007, 188;… Jürgens-Marschner, Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 1836 d BGB Rz. 5) - ist nach Auffassung der Kammer davon auszugehen, dass die Betroffene nicht über Vermögen oberhalb des Schonbetrages von 5.000,00 EUR verfügt und insoweit eine Rückforderung nicht in Betracht kommt. - AG Köln, 07.05.2019 - 57 XVII 15/97
Auszug aus LG Köln, 18.09.2019 - 1 T 200/19
Auf die Beschwerde der Betreuerin vom 17.05.2019 (Bl. 142 VH) wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 07.05.2019 - 57 XVII 15/97 B - (Bl. 138 VH) aufgehoben.