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   LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07   

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LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07 (https://dejure.org/2008,37660)
LG Köln, Entscheidung vom 19.03.2008 - 28 O 296/07 (https://dejure.org/2008,37660)
LG Köln, Entscheidung vom 19. März 2008 - 28 O 296/07 (https://dejure.org/2008,37660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbe hat Auskunftsansprüche und Ansprüche auf Rechnungslegung für unter Beteiligung des Erblassers entstandene Filme; Auskunftsansprüche und Ansprüche auf Rechnungslegung des Erben für unter Beteiligung des Erblassers entstandene Filme; Arbeit des Regisseurs im Rahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 59/89

    Videozweitauswertung

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Anders als der Regisseur kann die Leistung dieser Personen aufgrund des strengen Weisungsverhältnisses auch in einer rein technischen und handwerklichen Ausführung ihrer Tätigkeit liegen, die die notwendige Schöpfungshöhe gerade nicht erreicht (vgl. auch BGH in GRUR 1991, 133 - Videozweitauswertung).

    Hierfür spricht auch, dass Dr. K2 eine pauschale Vergütung für seine Tätigkeit als Regisseur an den streitgegenständlichen Filmen erhielt (vgl. BGH in GRUR 1991, 133 -Videozweitauswertung).

    Sind die einzelnen Nutzungsarten im Vertrag aufgeführt, so kommt dieser Grundsatz jedoch nicht zur Anwendung (vgl. BGH in GRUR 1982, 727 - Altverträge, BGH in GRUR 1991, 133 - Videozweitauswertung).

    Entscheidend zu berücksichtigen ist, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Rechts der Vervielfältigung und Verbreitung auf Video oder DVD zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in den 50er Jahren bis Mitte der 60er Jahre noch nicht bekannt waren, da insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen einer breiten Verwertung von Filmen auf Video oder DVD vergleichbar einer Auswertung im Kino oder durch die Vergabe von Senderechten an Fernsehsender für die Parteien nicht ersichtlich war (vgl. BGH in GRUR 1991, 133 - Videozweitauswertung).

  • BGH, 13.11.1959 - I ZR 59/58

    Tofifa

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Ob eine Rechteübertragung hinsichtlich der Nutzungsrechte als solche anzunehmen ist, entscheidet sich nicht nach der Willensrichtung des Dr. K2 sondern danach, ob aus der Natur des Arbeitsverhältnisses und der Zweckbestimmung der Filmwerke nach der Verkehrsanschauung, insbesondere der im Filmwesen geltenden Übung, die Übertragung des Urheberrechts an den Filmen für die Nutzung zu folgern wäre (vgl. BGH in GRUR 1952, 257, 258; BGB GRUR 1960, 199, 200 - Tofifa).

    Jedoch lässt sich aus dem Rechtsgedanken, der in § 43 UrhG Niederschlag gefunden hat und der auch während der Geltung des KUG und LUG ausweislich der o.g. Entscheidungen des BGH (vgl. BGH in GRUR 1952, 257, 258; BGB GRUR 1960, 199, 200 - Tofifa) Anwendung fand, herleiten, dass gerade die abhängige weisungsgebundene Tätigkeit Rückschlüsse auf eine mögliche stillschweigende Übertragung von Urheberrechten ermöglicht.

  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80

    Eignung des Berufungsurteils als Grundlage des Revisionsverfahrens - Auslegung

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Die Anwendung der schon unter der Herrschaft des früheren Rechts entwickelten Zweckübertragungstheorie (vgl. statt aller BGH in GRUR 1982, 727 - Altverträge, m.w.N.), die heute in § 31 Abs. 5 UrhG ihre gesetzliche Anerkennung gefunden hat, bestätigt dieses Ergebnis.

    Sind die einzelnen Nutzungsarten im Vertrag aufgeführt, so kommt dieser Grundsatz jedoch nicht zur Anwendung (vgl. BGH in GRUR 1982, 727 - Altverträge, BGH in GRUR 1991, 133 - Videozweitauswertung).

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 93/51

    Krankenhauskartei

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Ob eine Rechteübertragung hinsichtlich der Nutzungsrechte als solche anzunehmen ist, entscheidet sich nicht nach der Willensrichtung des Dr. K2 sondern danach, ob aus der Natur des Arbeitsverhältnisses und der Zweckbestimmung der Filmwerke nach der Verkehrsanschauung, insbesondere der im Filmwesen geltenden Übung, die Übertragung des Urheberrechts an den Filmen für die Nutzung zu folgern wäre (vgl. BGH in GRUR 1952, 257, 258; BGB GRUR 1960, 199, 200 - Tofifa).

    Jedoch lässt sich aus dem Rechtsgedanken, der in § 43 UrhG Niederschlag gefunden hat und der auch während der Geltung des KUG und LUG ausweislich der o.g. Entscheidungen des BGH (vgl. BGH in GRUR 1952, 257, 258; BGB GRUR 1960, 199, 200 - Tofifa) Anwendung fand, herleiten, dass gerade die abhängige weisungsgebundene Tätigkeit Rückschlüsse auf eine mögliche stillschweigende Übertragung von Urheberrechten ermöglicht.

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 210/86

    "Kopierwerk"; Ansprüche der GEMA gegenüber dem Betreiber eines Kopierwerks

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Er besteht aber im Hinblick auf alle Ansprüche auf der Grundlage von Treu und Glauben (st. Rspr., vgl. BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung II; BGH GRUR 1988, 604, 605 - Kopierwerk).

    Der Anspruch setzt auf der Seite des Verletzten voraus, dass dieser in entschuldbarer Weise über das Bestehen (so ausdrücklich BGH GRUR 1988, 604, 605 - Kopierwerk) oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchführung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag.

  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Der vorstehenden Annahme steht nicht entgegen, dass das Reichsgericht und der BGH in verschiedenen Fällen die Übertragung der zukünftigen Nutzungsrechte abgelehnt hat (so RGZ 118, 285 -- Verfilmung; 123, 312 -- Rundfunksendung; BGH GRUR 1954, 216 -- Schallplattenwiedergabe).
  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 10/58

    Keine Ferien für den lieben Gott

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Dem Grundsatz in der Rechtsprechung (BGH GRUR 1960, 197, 199), dass eine Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse in der Regel nur dann vorgenommen werden kann, wenn ein dahingehender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist, war sonach für zukünftige Nutzungsbefugnisse Genüge getan, wenn sie verallgemeinernd expressis verbis in die Übertragung einbezogen wurden (vgl. OLG München a.a.O.).
  • OLG Köln, 17.02.1989 - 6 U 80/88

    Streit um das Urheberrecht an hinterbeinlosen, freischwingenden Stahlrohrstühlen

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Vorliegend ist schon das Zeitmoment nicht gegeben, da die Verletzungshandlungen der Beklagten keinen erheblichen Zeitraum zurücklagen und es nicht als ausreichend anzusehen ist, wenn der Verletzte Urheberrechtsverletzungen Dritter nicht verfolgt hat (vgl. OLG Köln in GRUR 1990, 356; Wild in Schricker, a.a.O., § 97 Rn. 94).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin - Zeitmoment - bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt - Umstandsmoment - (vgl. BGHZ 146, 217, m.w.N.).
  • RG, 16.02.1929 - I 320/28

    Erstreckt sich das einem Verleger eingeräumte "unbeschränkte dingliche

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07
    Der vorstehenden Annahme steht nicht entgegen, dass das Reichsgericht und der BGH in verschiedenen Fällen die Übertragung der zukünftigen Nutzungsrechte abgelehnt hat (so RGZ 118, 285 -- Verfilmung; 123, 312 -- Rundfunksendung; BGH GRUR 1954, 216 -- Schallplattenwiedergabe).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

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