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   LG Köln, 19.06.2018 - 30 O 107/18   

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https://dejure.org/2018,57984
LG Köln, 19.06.2018 - 30 O 107/18 (https://dejure.org/2018,57984)
LG Köln, Entscheidung vom 19.06.2018 - 30 O 107/18 (https://dejure.org/2018,57984)
LG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 30 O 107/18 (https://dejure.org/2018,57984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flug in der Businessklasse storniert - halber Reisepreis als Entschädigung für den Pauschalreisenden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter schuldet Schadensersatz bei Ausfall der Reise wegen Insolvenz der Airline

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entschädigung in Höhe der Hälfte des Reisepreises bei Flugstornierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugannullierung wegen Insolvenz der Fluggesellschaft: Schadensersatz des Reisenden wegen vertaner Urlaubszeit - Schadensersatz in Höhe der Hälfte des Reisepreises

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2018 - 30 O 107/18
    Der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nach Absatz 2 der Vorschrift hat daher zunächst einmal dieselben Voraussetzungen wie der Schadensersatzanspruch nach Absatz 1. Zusätzliche haftungsbegründende Voraussetzung ist die Vereitelung oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise (BGH, NJW 2005, 1047).

    b) Das Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) wird nach § 651f Abs. 1 BGB vermutet (BGH, NJW 2005, 1047; Palandt/Sprau, 77.Aufl., BGB § 651f, Rn. 4).

    Kann oder will der Reiseveranstalter den Reisevertrag nicht wie geschuldet erfüllen und hat dies zur Konsequenz, dass der Kunde die Reise dann nicht antritt, so wird die Reise vereitelt (vgl. BGH (NJW 2005, 1047, beck-online).

    Somit ist entgegen der Ansicht des Beklagten nicht der Kläger verpflichtet Rechtfertigungsgründe für seine Nichtannahme des Ersatzangebots darzulegen (vgl. BGH, NJW 2005, 1047).

    Nicht entscheidend hingegen ist, ob der Reisende nach Vereitelung der Reise seine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen hat, eine andere Reise angetreten ist oder die freie Zeit zu Hause verbracht hat (vgl. BGH, NJW 2005, 1047).

    Dies steht ferner in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, welcher bei Vereitelung der Reise entschieden hat, dass die tatrichterliche Bemessung der Entschädigung mit der Hälfte des Reisepreises revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BGH NJW 2005, 1047, beck-online).

  • BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09

    Zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2018 - 30 O 107/18
    Da die Lebensgefährtin des Klägers ihre Ansprüche jedoch mit Erklärung vom 03.01.2018 an den Kläger abgetreten hat, war eine Genehmigung nicht mehr nötig (vgl. BGH, NJW 2010, 2950).
  • AG Ludwigsburg, 21.07.2004 - 9 C 222/04

    Anspruch auf Schadensersatz bzw. Aufwandsentschädigung aus einem Reisevertrag;

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2018 - 30 O 107/18
    Die Insolvenz der Fluggesellschaft stellt auch keinen Fall von höherer Gewalt dar (AG Ludwigsburg, RRa 2005, 34; Palandt/Sprau, 77.Aufl., BGB § 651 f, Rn. 4).
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