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   LG Köln, 21.01.2010 - 24 O 458/09   

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https://dejure.org/2010,4927
LG Köln, 21.01.2010 - 24 O 458/09 (https://dejure.org/2010,4927)
LG Köln, Entscheidung vom 21.01.2010 - 24 O 458/09 (https://dejure.org/2010,4927)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 24 O 458/09 (https://dejure.org/2010,4927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Leitungswasserschadens gegenüber einer Versicherungsgesellschaft; Vorliegen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses trotz einer Obliegenheitsverletzung des § 11 Ziff. 1 c) und d) Allgemeine ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 207

    § 28 Abs 2 VVG, § 11 VGB 1988

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsklarheit.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz trotz vertraglicher Obliegenheitsverletzung bei fehlender Aktualisierung an das aktuelle VVG

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei fehlender Anpassung der Versicherungsbedingungen an das neue VVG ist der Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung leistungspflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung zur Leistung verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Narrenfreiheit für den Versicherungsnehmer bei Obliegenheitsverletzungen?

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 38 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Keine Berufung auf Obliegenheitsverletzung bei unterbliebener Anpassung der AVB an das neue VVG

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 17.08.2010 - 9 U 41/10

    Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung; Berufung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.01.2010 - 24 O 458/09 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 17.03.2010 - 20 O 222/09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer adäquaten Kausalität eines

    Im Hinblick auf die gesetzliche Schadenminderungsobliegenheit des § 82 VVG n.F. kann vorliegend dahinstehen, ob die Beklagte durch das vorgelegte Schreiben aus Oktober 2008, dessen Zugang die Klägerin bestreitet, ihre Versicherungsbedingungen gemäß Art. 1 III EGVVG wirksam dem VVG n.F. angepasst hat (zur grundsätzlichen Notwendigkeit der Anpassung siehe Urt. des LG Köln vom 21.01.2010, 24 O 458/09, zu recherchieren über juris).
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