Rechtsprechung
LG Köln, 21.01.2010 - 24 O 458/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Obliegenheitsverletzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- nomos.de , S. 38 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Keine Berufung auf Obliegenheitsverletzung bei unterbliebener Anpassung der AVB an das neue VVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Leitungswasserschadens gegenüber einer Versicherungsgesellschaft; Vorliegen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses trotz einer Obliegenheitsverletzung des § 11 Ziff. 1 c) und d) Allgemeine ...
- ratgeber-arzthaftung.de , S. 207
§ 28 Abs 2 VVG, § 11 VGB 1988
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsklarheit.de (Kurzinformation)
Versicherungsschutz trotz vertraglicher Obliegenheitsverletzung bei fehlender Aktualisierung an das aktuelle VVG
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bei fehlender Anpassung der Versicherungsbedingungen an das neue VVG ist der Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung leistungspflichtig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung zur Leistung verpflichtet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Narrenfreiheit für den Versicherungsnehmer bei Obliegenheitsverletzungen?
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 38 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Keine Berufung auf Obliegenheitsverletzung bei unterbliebener Anpassung der AVB an das neue VVG
Verfahrensgang
- AG Luckenwalde, 15.03.2007 - 17 L 221/06
- LG Köln, 21.01.2010 - 24 O 458/09
- OLG Köln, 17.08.2010 - 9 U 41/10
- BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 17.08.2010 - 9 U 41/10
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung; Berufung …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.01.2010 - 24 O 458/09 - wird zurückgewiesen. - LG Köln, 17.03.2010 - 20 O 222/09
Voraussetzungen für das Vorliegen einer adäquaten Kausalität eines …
Im Hinblick auf die gesetzliche Schadenminderungsobliegenheit des § 82 VVG n.F. kann vorliegend dahinstehen, ob die Beklagte durch das vorgelegte Schreiben aus Oktober 2008, dessen Zugang die Klägerin bestreitet, ihre Versicherungsbedingungen gemäß Art. 1 III EGVVG wirksam dem VVG n.F. angepasst hat (zur grundsätzlichen Notwendigkeit der Anpassung siehe Urt. des LG Köln vom 21.01.2010, 24 O 458/09, zu recherchieren über juris).