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   LG Köln, 21.04.2021 - 23 O 244/20   

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LG Köln, 21.04.2021 - 23 O 244/20 (https://dejure.org/2021,37638)
LG Köln, Entscheidung vom 21.04.2021 - 23 O 244/20 (https://dejure.org/2021,37638)
LG Köln, Entscheidung vom 21. April 2021 - 23 O 244/20 (https://dejure.org/2021,37638)
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  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2021 - 23 O 244/20
    Der von der Klägerin gestellte Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Prämienerhöhung ist nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 19, juris) zulässig.

    Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG erfordert nach der Rechtsprechung des OLG Köln und des BGH (u.a. OLG Urteil vom 29. Oktober 2019 - I-9 U 127/18 , im Hinblick auf die formellen Anforderungen bestätigt durch Urteil des BGH vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -) die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 26, juris).

    Die Angaben müssen sich zudem auf die konkret in Rede stehende Prämienanpassung beziehen; eine allgemeine Mitteilung, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Beitragserhöhung wiedergibt, genügt nicht (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 27, juris).

    Diese Mitteilung erfüllt entgegen der Ansicht der Klägerin den nach der Rechtsprechung des BGH maßgeblichen Zweck, dem Versicherungsnehmer zu verdeutlichen, dass weder sein individuelles Verhalten noch eine freie Entscheidung des Versicherers Grund für die Beitragserhöhung war, sondern dass eine bestimmte Veränderung der Umstände dies aufgrund gesetzlicher Regelungen veranlasst hat (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 35, juris).

    Die in der Klageerwiderung nachgeholten Angaben zu den Gründen der Prämienanpassungen führen nur zu einer Heilung ex nunc (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 41, juris).

    Ab der Prämienanpassung im Tarif H zum 01.01.2019, die formell ordnungsgemäß ist und damit auch zu diesem Zeitpunkt wirksam wurde, war die Klägerin zur Zahlung der Prämie in der durch diese letzte Anpassung festgesetzten neuen Gesamthöhe verpflichtet (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 55, juris).

    Insbesondere muss sich die Klägerin entgegen der Ansicht der Beklagten einen erhöhten Wert des Versicherungsschutzes, der sich in der vorgesehenen Prämienerhöhung widerspiegele, nicht anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 45 ff., juris).

  • OLG Köln, 27.10.2020 - 9 U 74/20

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2021 - 23 O 244/20
    Soweit eine Prämienerhöhung trotz gesunkener Leistungsausgaben nach der Rechtsprechung des OLG Köln unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung zur formellen Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung führen kann (OLG Köln, Urt. v. 27.10.2020 - 9 U 74/20), ist dies nach Auffassung der Kammer durch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung überholt.

    Die Verjährung beginnt nach der Rechtsprechung des OLG Köln, der sich die Kammer anschließt, in dem Zeitpunkt zu laufen, zu welchem dem Versicherungsnehmer die Mitteilung über die Beitragserhöhung zugegangen ist (vgl. u.a. OLG Köln, Urteil vom 27.10.2020, Az. 9 U 74/20).

    Zwar kann ein solcher grundsätzlich aus § 280 Abs. 1 S. 1 iVm. § 257 BGB folgen, da die Beklagte durch die unzureichenden Begründungen der Prämienerhöhungen eine vertragliche Nebenpflicht verletzt hat (OLG Köln Urteil vom 27.10.2020, Az. 9 U 74/20).

  • OLG Köln, 29.10.2019 - 9 U 127/18

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2021 - 23 O 244/20
    Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG erfordert nach der Rechtsprechung des OLG Köln und des BGH (u.a. OLG Urteil vom 29. Oktober 2019 - I-9 U 127/18 , im Hinblick auf die formellen Anforderungen bestätigt durch Urteil des BGH vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -) die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 26, juris).
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 314/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2021 - 23 O 244/20
    Die Verständlichkeit zusätzlicher Erklärungen zu den Faktoren, welche die neu festgesetzte Prämienhöhe beeinflusst haben, ist ohne Bedeutung für die formelle Wirksamkeit der Prämienanpassung, da der Versicherer zu solchen Angaben nicht verpflichtet ist (BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 314/19, Rn. 37, juris).
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