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   LG Köln, 21.07.2014 - 9 S 160/14   

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LG Köln, 21.07.2014 - 9 S 160/14 (https://dejure.org/2014,29159)
LG Köln, Entscheidung vom 21.07.2014 - 9 S 160/14 (https://dejure.org/2014,29159)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 9 S 160/14 (https://dejure.org/2014,29159)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2014 - 9 S 160/14
    Richtig ist zwar, dass es bei der Schadensregulierung des Geschädigten selbst allein darauf ankommt, dass die Abrechnung des Sachverständigen nicht auffällig willkürlich oder erkennbar überhöht ist und in keinem außergewöhnlichen Missverhältnis von Preis und Gegenleistung steht (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 1450; Palandt-Grüneberg, 73. Auflage 2014, § 249 Rn. 58).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2014 - 9 S 160/14
    Etwas anderes folgt entgegen der Rüge der Berufung auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH vom 11.02.2014 (Az. VI ZR 225/13) und des OLG Saarbrücken vom 08.05.2014 (Az. 4 U 61/13).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2014 - 9 S 160/14
    Etwas anderes folgt entgegen der Rüge der Berufung auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH vom 11.02.2014 (Az. VI ZR 225/13) und des OLG Saarbrücken vom 08.05.2014 (Az. 4 U 61/13).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Deshalb ist etwa auch der Entscheidung des OLG Dresden (SchadenPraxis 2014, 201; siehe auch LG Köln, Beschluss vom 21.07.2014, Az. 9 S 160/14) eine Absage zu erteilen, die Nebenkosten pauschal bei 25% zu kappen (weil es sich dann nicht mehr um "Nebenkosten" handeln würde), sie als unangemessen anzusehen, wenn sie mehr als die Hälfte des Grundhonorars ausmachen (vgl. AG Düsseldorf, SP 2014, 171), sie pauschal auf 100, 00 EUR zu begrenzen (AG Saarlouis, SP 2013, 156; LG Saarbrücken, NJW 2012, 3658, aufgehoben durch BGH, NJW 2014, 3151), oder ein erkennbares Missverhältnis im Regelfall anzunehmen, wenn die Gutachterkosten über 25% der Reparaturkosten betragen (vgl. AG Hamburg-Harburg, Der Verkehrsanwalt 2012, 37).
  • AG Frankenthal, 09.02.2023 - 3a C 303/22

    Unfallregulierung: Anspruch des Geschädigten auf Freistellung von den

    Deshalb ist etwa auch der Auffassung (ua LG Köln, Beschl. v. 21.7.2014 - 9 S 160/14, BeckRS 2014, 119231) eine Absage zu erteilen, die Nebenkosten pauschal bei 25 % zu kappen (weil es sich dann nicht mehr um "Nebenkosten" handeln würde), sie als unangemessen anzusehen, wenn sie mehr als die Hälfte des Grundhonorars ausmachen (vgl. AG Düsseldorf, SP 2014, 171), sie pauschal auf 100 zu ? (AG Saarlouis, SP 2013, 156; LG Saarbrücken aufgehoben durch BGH, NJW 2014, 3151), oder ein erkennbares Missverhältnis im Regelfall anzunehmen, wenn die Gutachterkosten über 25 % der Reparaturkosten betragen (vgl. AG Hamburg-Harburg, VerkA 2012, 37).
  • LG Stade, 07.12.2015 - 1 S 12/15

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Klage eines Kraftfahrzeugsachverständigen aus

    Deshalb sieht die Kammer es nicht als angemessen an die Nebenkosten pauschal bei 25% zu kappen (OLG Dresden/a.a.o.; LG Köln, Beschluss vom 21.07.2014, Az. 9 S 160/14, juris-Rn. 10), sie als unangemessen anzusehen, wenn sie mehr als die Hälfte des Grundhonorars ausmachen (vgl. AG Düsseldorf, SP 2014, 171), sie pauschal auf 100, 00 EUR zu begrenzen (AG Saarlouis, SP 2013, 156; LG Saarbrücken, NJW 2012, 3658, aufgehoben durch BGH, NJW 2014, 3151), oder ein erkennbares Missverhältnis im Regelfall anzunehmen, wenn die Gutachterkosten über 25% der Reparaturkosten betragen (vgl. AG Hamburg-Harburg, Der Verkehrsanwalt 2012, 37).
  • AG Frankenthal, 14.06.2016 - 3a C 79/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Deshalb ist etwa auch der Auffassung (u.a. LG Köln, Beschluss vom 21.07.2014, Az. 9 S 160/14) eine Absage zu erteilen, die Nebenkosten pauschal bei 25% zu kappen (weil es sich dann nicht mehr um "Nebenkosten" handeln würde), sie als unangemessen anzusehen, wenn sie mehr als die Hälfte des Grundhonorars ausmachen (vgl. AG Düsseldorf, SP 2014, 171), sie pauschal auf 100, 00 EUR EUR zu begrenzen (AG Saarlouis, SP 2013, 156; LG Saarbrücken aufgehoben durch BGH, NJW 2014, 3151), oder ein erkennbares Missverhältnis im Regelfall anzunehmen, wenn die Gutachterkosten über 25% der Reparaturkosten betragen (vgl. AG Hamburg-Harburg, Der Verkehrsanwalt 2012, 37).
  • AG Frankenthal, 18.07.2018 - 3a C 242/17

    Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall:

    Deshalb ist etwa auch der Auffassung (u.a. LG Köln, Beschluss vom 21.07.2014, Az. 9 S 160/14) eine Absage zu erteilen, die Nebenkosten pauschal bei 25% zu kappen (weil es sich dann nicht mehr um "Nebenkosten" handeln würde), sie als unangemessen anzusehen, wenn sie mehr als die Hälfte des Grundhonorars ausmachen (vgl. AG Düsseldorf, SP 2014, 171), sie pauschal auf 100, 00 EUR EUR zu begrenzen (AG Saarlouis, SP 2013, 156; LG Saarbrücken aufgehoben durch BGH, NJW 2014, 3151), oder ein erkennbares Missverhältnis im Regelfall anzunehmen, wenn die Gutachterkosten über 25% der Reparaturkosten betragen (vgl. AG Hamburg-Harburg, Der Verkehrsanwalt 2012, 37).
  • AG Frankenthal, 08.03.2023 - 3a C 292/22

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Merkantiler Minderwert des Unfallfahrzeugs

    Deshalb ist etwa auch der Auffassung (ua LG Köln, Beschl. v. 21.7.2014 - 9 S 160/14, BeckRS 2014, 119231) eine Absage zu erteilen, die Nebenkosten pauschal bei 25 % zu kappen (weil es sich dann nicht mehr um "Nebenkosten" handeln würde), sie als unangemessen anzusehen, wenn sie mehr als die Hälfte des Grundhonorars ausmachen (vgl. AG Düsseldorf, SP 2014, 171), sie pauschal auf 100 zu ? (AG Saarlouis, SP 2013, 156; LG Saarbrücken aufgehoben durch BGH, NJW 2014, 3151), oder ein erkennbares Missverhältnis im Regelfall anzunehmen, wenn die Gutachterkosten über 25 % der Reparaturkosten betragen (vgl. AG Hamburg-Harburg, VerkA 2012, 37).
  • AG Frankenthal, 12.10.2016 - 3a C 170/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von

    Deshalb ist etwa auch der Auffassung (u.a. LG Köln, Beschluss vom 21.07.2014, Az. 9 S 160/14) eine Absage zu erteilen, die Nebenkosten pauschal bei 25% zu kappen (weil es sich dann nicht mehr um "Nebenkosten" handeln würde), sie als unangemessen anzusehen, wenn sie mehr als die Hälfte des Grundhonorars ausmachen (vgl. AG Düsseldorf, SP 2014, 171), sie pauschal auf 100, 00 EUR EUR zu begrenzen (AG Saarlouis, SP 2013, 156; LG Saarbrücken aufgehoben durch BGH, NJW 2014, 3151), oder ein erkennbares Missverhältnis im Regelfall anzunehmen, wenn die Gutachterkosten über 25% der Reparaturkosten betragen (vgl. AG Hamburg-Harburg, Der Verkehrsanwalt 2012, 37).
  • AG Krefeld, 09.10.2015 - 6 C 127/15

    Berechnung und Abtretung des Anspruchs auf Kfz-Sachverständigenkosten

    Insoweit kann in dieser Konstellation einer Klage des Sachverständigen aus abgetretenem Recht die Höhe des Honorars unter dem Gesichtspunkt der aus § 242 BGB herzuleitenden Einrede "dolo agit..." überprüft werden, soweit die geforderte Vergütung das ortsübliche Honorar überschreitet (OLG Dresden, aaO.; LG Köln, Beschl. v. 21.07.2014, 9 S 160/14; AG Krefeld, Urteil vom 10.01.2014, 6 C 301/13 für Höhe d. Abschleppkosten; Nugel, VRR 4/2014, 124 ff., 125 f.).
  • AG Frankenthal, 27.05.2016 - 3a C 120/16
    Deshalb ist etwa auch der Auffassung (u.a. LG Köln, Beschluss vom 21.07.2014, Az. 9 S 160/14) eine Absage zu erteilen, die Nebenkosten pauschal bei 25% zu kappen (weil es sich dann nicht mehr um "Nebenkosten" handeln würde), sie als unangemessen anzusehen, wenn sie mehr als die Hälfte des Grundhonorars ausmachen (vgl. AG Düsseldorf, SP 2014, 171), sie pauschal auf 100, 00 EUR EUR zu begrenzen (AG Saarlouis, SP 2013, 156; LG Saarbrücken aufgehoben durch BGH, NJW 2014, 3151), oder ein erkennbares Missverhältnis im Regelfall anzunehmen, wenn die Gutachterkosten über 25% der Reparaturkosten betragen (vgl. AG Hamburg-Harburg, Der Verkehrsanwalt 2012, 37).
  • AG Leverkusen, 28.10.2015 - 24 C 378/15
    Der im Zusammenhang mit der Erstattungsfähigkeit von Nebenkosten zitierte Beschluss des Landgerichts Köln vom 21.7.2014 (Az. 9 S 160/14) sowie die darin enthaltenen Ausführungen sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • AG Bergisch Gladbach, 02.01.2019 - 63 C 250/18
  • AG Bonn, 07.03.2016 - 110 C 252/15
  • AG Hamburg-Barmbek, 20.04.2016 - 820 C 159/15
  • AG Hamburg-Wandsbek, 05.01.2016 - 713 C 173/15
  • AG Herne, 20.08.2015 - 34 C 255/14
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