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LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15
Besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: 1 Mio. Euro Schmerzensgeld für …
Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
Die von Beklagtenseite vorgelegten Transkriptionen (z.B. OC 49, Bl. 2133-2135; OC 50, Bl. 2136f, OC 51, Bl. 2138-2140 jeweils BA 14 O 323/15) enthalten vielfach Ausführungen des Klägers über mehrere Din A4 - Seiten, die nicht, oder nur sporadisch von Einwürfen oder Zwischenfragen des nicht benannten Gesprächspartners unterbrochen sind.Der Beklagte hat auch mit Schriftsatz vom 29.11.2016 (dort Seite 9, Bl. 1898 GA) nicht dem Vorbringen des Klägers (Schriftsatz vom 29.07.2016, Seite 38, Bl. 1795 BA 14 O 323/15) widersprochen, dass der Beklagte zu 1) von dem Verlag ein Honorar in Höhe von 481.667,41 EUR, erhalten habe und in dem Vertragszusatz für Band 2 der Memoiren zwischen dem Beklagten zu 1) und dem Verlag vereinbart worden sei:.
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14
Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern
Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
Mit Schriftsatz vom 23.02.2016 hat der Kläger sich ferner die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14) zur Rechtsnatur des zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis ist zu eigen gemacht. - OLG Stuttgart, 15.06.2015 - 5 W 48/13
Entscheidung über einen Tatbestandsberichtigungsantrag
Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
Dabei muss der Antragsteller durch einen konkreten Antrag dartun, welche konkrete Formulierung durch welche ersetzt werden soll bzw. welche - knappe - Ergänzung vorzunehmen ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2015 - 5 W 48/13, juris Rn. 20). - LG Köln, 11.02.2014 - 14 O 613/12
Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes bei Fehlen von korrekturbedürftigen …
Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
Eine Tatbestandsauslassung liegt vor, wenn das Gericht gegen § 313 Abs. 2 ZPO verstoßen hat und entweder die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel oder die Anträge bzw. die Hilfsanträge nicht einmal knapp dargestellt hat (vgl. LG Köln, Beschluss vom 11.02.2014 - 14 O 613/12 - juris Rn. 3 f, Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016 § 320 Rn. 4 m.w.N.). - LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12
Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle
Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
Die Darstellung entspricht dem unstreitigen Tatbestand des Urteils der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - 14 O 612/12, Seite 4, Bl. 134 RS BA.