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LG Köln, 22.02.2006 - 11 T 284/05, 11 T 286/05 |
Zitiervorschläge
LG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 11 T 284/05, 11 T 286/05 (https://dejure.org/2006,45769)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 912; 914
Eintragbarkeit des Verzichts auf Zahlung einer Überbaurente im Grundbuch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.02.1983 - IX ZR 42/82
Begriff der Zuwendung; Ausschluß der Rückforderung überschüssigen Unterhalts
Auszug aus LG Köln, 22.02.2006 - 11 T 284/05
Art und Höhe der dem Nachbarn für die Inanspruchnahme seines Grundstücks gebührende Entschädigung ( § 912 Abs. 2 BGB ) bestimmen sich in einem solchen Fall mindestens in erster Linie nach dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen (vgl. BGH NJW 1983, 1113 = DNotZ 1984, 554 ).Die dingliche Wirkung kann sich nur dann ergeben, wenn eine Eintragung im Grundbuch gemäß § 914 Abs. 2 BGB erfolgt ist (vgl. BGH NJW 1983, 1113 = DNotZ 1984, 554 ).
- OLG München, 02.05.2006 - 31 Wx 9/06
Keine konstitutive Eintragung der Verschmelzung einer Inlands-GmbH auf eine …
Auszug aus LG Köln, 22.02.2006 - 11 T 284/05
5. Handels-/Gesellschaftsrecht - Zur Verschmelzung einer GmbH auf eine Limited (BayObLG, Beschluss vom 2.5. 2006 - 31 Wx 009/06 - mitgeteilt von Vors. Richter am BayObLG Jupp Joachimski, München) HGB §§ 13 d ff. UmwG § 16 Abs. 1 Die Eintragung der Verschmelzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland als übertragender Gesellschaft auf eine Private Limited Company als aufnehmende Gesellschaft, die ihren statuarischen Sitz in England und eine Zweigniederlassung in Deutschland hat, kann nicht erstmalig konstitutiv im Register der Zweigniederlassung vorgenommen werden.