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LG Köln, 23.04.2015 - 1 S 231/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung eines Gebäudes als ein Gebäude i. S. v. § 573a BGB im Rahmen der Kündigung eines Mietverhältnisses in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäudes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vereinfachtes Kündigungsrecht nach § 573 a BGB: Doppelhaushälften zählen als selbständige Gebäude - Vermieter ist für ordentliche Kündigung auf Vorliegen eines berechtigten Interesses angewiesen
Verfahrensgang
- AG Köln, 30.06.2014 - 212 C 24/14
- LG Köln, 23.04.2015 - 1 S 231/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
Wohnraummiete in einem "Reihenhausblock": Realteilung eines mit …
Auszug aus LG Köln, 23.04.2015 - 1 S 231/14
Danach werden Reihenhäuser oder Doppelhaushälften als (selbständige) Gebäude angesehen (BGH, WUM 2010, 513 m. w. Nw.). - BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 307/07
Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts hinsichtlich einer Wohnung im vom …
Auszug aus LG Köln, 23.04.2015 - 1 S 231/14
Jedoch kommt es bei der Einordnung als Gebäude i. S. v. § 574a BGB aus Gründen der Rechtsklarheit ausdrücklich nicht auf die Frage an, inwiefern die Parteien aufgrund der baulichen Anlage Gelegenheit zum Zusammentreffen haben, insbesondere ob gemeinschaftlich zu nutzende Räume oder Flächen vorhanden sind (vgl. BGH, WUM 2008, 564).