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   LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 35/18   

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LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 35/18 (https://dejure.org/2018,26795)
LG Köln, Entscheidung vom 23.08.2018 - 88 O 35/18 (https://dejure.org/2018,26795)
LG Köln, Entscheidung vom 23. August 2018 - 88 O 35/18 (https://dejure.org/2018,26795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Zustimmung des Gesellschafters zur Verschmelzung und Übertragung der Geschäftsanteile i.R.e. Untersagungsanspruchs des Vollzugs von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.05.2018)

    Stefan Raabs Brainpool-Verkauf kommt vor Gericht

Sonstiges

  • faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 17.05.2019)

    Stefan Raab punktet vor Gericht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 30/18

    Stefan Raabs Brainpool-Verkauf kommt vor Gericht

    Auszug aus LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 35/18
    Am 16.4.2018 hat die Kammer durch Beschluss (88 O 30/18) antragsgemäß eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach die C mbH zu unterlassen hat, u.a.

    Die Beteiligten beziehen sich im Wesentlichen auf den Sachvortrag in dem Verfahren 88 O 30/18.

    Soweit in dem Parallelverfahren auf der Ebene der (Groß-) Muttergesellschaft (88 O 30/18) die einstweilige Verfügung bestätigt worden ist, die auch die hier maßgeblichen Regelungsgegenstände betrifft, stellt sich nach nochmaliger Prüfung die rechtliche Beurteilung in diesem Verfahren anders dar.

    Mögliche Ansprüche im Rahmen einer Konzerneingangskontrolle und mögliche Ansprüche aus einer gesellschaftsrechtlichen Treuepflichtverletzung (dazu näher das Urteil vom heutigen Tag in der Sache 88 O 30/18) muss der Antragsteller auf der Ebene der Gesellschaft geltend machen, an der er beteiligt ist.

    Dies ist dem Antragsteller als Minderheitsgesellschafter auch möglich und zumutbar, wie in dem Verfahren 88 O 30/18 ersichtlich.

    Insoweit kommt dem Antragsteller das Vorgehen seines Mitgesellschafters H in dem Verfahren 88 O 30/18 zugute.

  • LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 33/18
    Auszug aus LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 35/18
    Die Abberufung des Antragstellers und von H ist Gegenstand des Verfahrens 88 O 33/18 LG Köln.
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