Rechtsprechung
   LG Köln, 23.10.2018 - 21 O 53/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34074
LG Köln, 23.10.2018 - 21 O 53/17 (https://dejure.org/2018,34074)
LG Köln, Entscheidung vom 23.10.2018 - 21 O 53/17 (https://dejure.org/2018,34074)
LG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 21 O 53/17 (https://dejure.org/2018,34074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Höhe der Gebühren für "Jedermann-Konto"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zu hohe Kontoführungsgebühren für Basiskonto?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Höhere Kosten für Basiskonto - unzulässig oder nicht?

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit einer Preisklausel für ein Basiskonto

Papierfundstellen

  • WM 2018, 2245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse wegen

    Auszug aus LG Köln, 23.10.2018 - 21 O 53/17
    Für die Beurteilung der Angemessenheit sind gemäß § 41 Abs. 2 S.2 ZKG als Bewertungsparameter insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten der Kunden heranzuziehen und zu berücksichtigen (so auch LG Frankfurt a. M. Urt. v. 8.5.2018 - 2/28 O 98/17; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17).

    Daher ist es erforderlich und geboten einen Musternutzer zu definieren der dem Mittelweg für das unterschiedliche Nutzerverhalten der gesamten Zielgruppe entspricht (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 Tz 124).

    Daher muss die Höhe des Entgelts das durchschnittliche Nutzungsverhalten aller Kontoinhaber angemessen widerspiegeln (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 a.a.O.).

    Den Ansatz von 5 beleghaften Überweisungen pro Monat, wie von Klägerseite vorgetragen, erachtet die Kammer als nicht realistisch (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 Tz 110).

    Gerade die Zielgruppe der Obdachlosen, Asylbewerber und Flüchtlinge wird im Allgemeinen gar keinen Dauerauftrag einrichten, weil bei ihnen die von anderen Verbrauchern z. B. typischerweise über einen Dauerauftrag erbrachten Mietzahlungen nicht über das Basiskonto abgewickelt werden, sei es, weil sie gar keine Mietzinsen zu zahlen haben, weil sie wohnungslos sind oder in Asylbewerberheimen oder Flüchtlingslagern leben, sei es, dass anfallende Mietzinsen vom Sozialhilfeträger unmittelbar an die Vermieter überwiesen werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 Tz 110).

    Der ihnen überwiesene Monatsbetrag für Sozialhilfe, Asylhilfe und andere Sozialleistungen ist in der Regel so gering, dass außerhalb der Geschäfte des alltäglichen Lebens, die üblicherweise bar bezahlt werden, nur wenig Spielraum für sonstige Zahlungen verbleibt, die über das Konto abgewickelt werden könnten (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17 Tz 110).

  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2018 - 28 O 98/17

    Unangemessenheit des Entgelts für Basiskonten

    Auszug aus LG Köln, 23.10.2018 - 21 O 53/17
    Daraus ergibt sich insgesamt, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, mit der Schaffung des § 41 ZKG eine Kontrolle der Entgeltgestaltung der Kreditinstitute gewährleistet wird (so auch LG Frankfurt a. M. Urt. v. 8.5.2018 - 2/28 O 98/17).

    Für die Beurteilung der Angemessenheit sind gemäß § 41 Abs. 2 S.2 ZKG als Bewertungsparameter insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten der Kunden heranzuziehen und zu berücksichtigen (so auch LG Frankfurt a. M. Urt. v. 8.5.2018 - 2/28 O 98/17; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Mai 2018 - 2 U 6/17).

    Die Formulierung "durchschnittliche Entgelte...von Kreditinstituten" zeigt, dass die Konditionen der verschiedenen Anbieter am Markt von Relevanz sein sollen (so auch LG Frankfurt a. M. Urt. v. 8.5.2018 - 2/28 O 98/17).

    Selbst wenn man jedoch der Auffassung des Landgerichts Frankfurt a. M. (Urt. v. 8.5.2018 - 2/28 O 98/17) folgt, wonach die in Rede stehenden Kostenpositionen nicht umlagefähig sind, weil es um Aufwand geht, der mit der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben einhergeht, ergibt sich keine andere Bewertung.

  • BGH, 30.06.2020 - XI ZR 119/19

    Unwirksame Entgeltklausel für Basiskonto

    Die Einhaltung dieser gesetzgeberischen Vorgabe hat - wie hier - im Fall von Entgeltvereinbarungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und in Bezug genommene Preis- und Leistungsverzeichnisse durch eine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB zu erfolgen (ebenso OLG Schleswig, WM 2019, 68 Rn. 87 f.; LG Köln, WM 2018, 2245, 2246; Escher-Weingart, WuB 2019, 199; Nobbe, WuB 2019, 103, 104; Rodi, BKR 2018, 397, 398; Vortmann, EWiR 2019, 195, 196; BT-Drucks. 18/7204 S. 85; aA Schultheiß, WuB 2019, 541 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht