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   LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15   

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https://dejure.org/2017,51449
LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15 (https://dejure.org/2017,51449)
LG Köln, Entscheidung vom 24.05.2017 - 15 O 362/15 (https://dejure.org/2017,51449)
LG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 15 O 362/15 (https://dejure.org/2017,51449)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Die Aufnahme von Fremdmitteln kann insbesondere beim Immobilienerwerb zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören und lässt daher nicht zwangsläufig auf ein Gewerbe schließen (BGH, Urt. v. 23.09.1992 - IV ZR 196/91).

    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGH, Urtt. v. 25.04.1988 - II ZR 185/87; v. 23.09.1992 - IV ZR 196/91; v. 25.09.1967 - VII ZR 46/65).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Die Kammer legt dabei die Bewertung der vorliegend streitgegenständlichen Widerrufsinformation nach dem Muster "Deutscher Sparkassenverlag 192 643.000 (Fassung Juni 2010)" durch BGH, Urt. v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15, zu Grunde und nimmt auf die dortigen Erwägungen zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug.

    Dass infolgedessen der Darlehensnehmer nicht allein durch die Lektüre der Widerrufsinformation, sondern erst durch ergänzendes Studium des Vertragstextes Klarheit über die Frage gewinnen kann, ob die für den Beginn des Fristablaufs erforderlichen Pflichtangaben im Vertrag in vollständiger Weise enthalten sind, ist Konsequenz der gesetzlichen Konzeption und führt nicht zu einer nicht ausreichenden und damit unwirksamen Widerrufsinformation (BGH, Urt. v. 22.11.2016 - XI ZR 434/15 Rn. 21 f.; OLG Köln, Beschl. v. 12.12.2016 - 13 U 279/16 n.v.).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Denn die hier verwendete Belehrung entsprach im Anschluss an die zu einer inhaltlich gleichlautenden Widerrufsbelehrung ergangene Entscheidung BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15, auch im Präsenzgeschäft nicht den maßgeblichen, bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Anforderungen und konnte auch keinen Vertrauensschutz beanspruchen.

    Insbesondere spielen Umstände des Einzelfalls, etwa der Vertragsschluss im Präsenzgeschäfts, bei der Bewertung der als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzuordnenden Widerrufsbelehrung keine Rolle (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15, Rn. 19; Urt. v. 21.02.2017 - XI ZR 381/16).

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

    Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Der Kläger schuldet der Beklagten auch für die Zeit nach dem Widerruf Wertersatz auf die Darlehensvaluta gem. § 346 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Höhe des Vertragszinses, weil er die Valuta weiternutzte und Wertersatz vom Empfang der Valuta bis zur endgültigen Rückabwicklung zu leisten ist (Palandt/ Grüneberg , 76. Aufl., § 347 BGB Rn. 1 mit Hinweis auf BGH, NJW 2015, 2106 Rn. 38).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Schließlich ist von der Marktüblichkeit der vereinbarten Zinsen auszugehen, wenn sie innerhalb der Streubreite der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze oder nur geringfügig bis zu 1 Prozentpunkt darüber liegen (BGH, Urt. v. 19.01.2016 - XI ZR 103/15, Rn. 17).
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 33/16

    Schutzwirkung der Musterbelehrung gemäß § 14 BGB-InfoV bei vorsorglicher

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Vielmehr ist der vertraglich vereinbarte bzw. bei Vertragsabschluss marktübliche Zinssatz zugrunde zu legen, der für die Dauer bis zum Widerruf fortgeschrieben wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03. Mai 2016 - 13 U 33/16, Rn. 17).
  • OLG Köln, 04.07.2016 - 13 U 247/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Damit fehlt es an dem für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Umstandsmoment (OLG Köln, Beschl. v. 04.07.2016 - 13 U 247/15, n.v.).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Maßgeblich sind vielmehr die äußeren Umstände im gesamten Kontext des Lebenssachverhaltes (BGH, Urt. v. 15.11.2007 - III ZR 295/06).
  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87

    Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGH, Urtt. v. 25.04.1988 - II ZR 185/87; v. 23.09.1992 - IV ZR 196/91; v. 25.09.1967 - VII ZR 46/65).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus LG Köln, 24.05.2017 - 15 O 362/15
    Anders ist dies nur dann, wenn Umstände vorliegen, nach denen das Handeln aus der Sicht des anderen Teils eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist (BGH, Urt. v. 30.09.2009 - VIII ZR 07/09).
  • BGH, 18.04.1963 - VII ZR 37/62
  • BGH, 25.09.1967 - VII ZR 46/65

    Begriff der gewerbsmäßigen Verwaltung eines Bauwerks

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht

  • LG Hamburg, 23.04.2018 - 318 O 341/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit der Feststellungsklage; Wirksamkeit des

    Dem entnimmt das Gericht, dass auch die Nachholung von vertraglich vereinbarten zusätzlichen Angaben, die von den Parteien als weitere Pflichtangaben vereinbart worden sind, den gesetzlichen Vorschriften des § 492 Abs. 6 Satz 5 BGB a.F. unterliegen, wonach der Darlehensnehmer mit der Nachholung der Angaben nach Absatz 2 in Textform darauf hinzuweisen ist, dass die Widerrufsfrist von einem Monat nach Erhalt der nachgeholten Angaben beginnt (so auch LG Köln, Urteil vom 24.05.2017 - 15 O 362/15, Rn. 39, zitiert nach juris; wohl auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2017 - 17 U 58/16, Rn. 33 f., zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 16.11.2017 - 4 U 44/17

    Streitwert eines Berufungsverfahrens betreffend die Rückabwicklung eines

    Mit Urteil vom 24.05.2017 hat das Landgericht Köln - 15 O 362/15 - die Beklagte verurteilt, an die Klägerin die Beträge von 7.182,75 EUR, 10.678,16 EUR und 3.002,51 EUR jeweils Zug um Zug gegen Zahlung jeweils höherer Beträge an die Beklagte zu zahlen, die Klage im Übrigen abgewiesen und den Streitwert auf 80.000,00 EUR festgesetzt.

    In seiner innerhalb der auf seinen Antrag hin verlängerten Frist eingereichten Berufungsbegründungsschrift vom 29.08.2017 hat der Kläger angekündigt, den Antrag zu stellen, die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 24.05.2017 - 15 O 362/15 - zu verurteilen, an ihn 350, 00 EUR zu zahlen.

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