Rechtsprechung
LG Köln, 24.11.2014 - 20 O 428/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Absonderungsrechts gegen die Masse in einem Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.11.2014 - 20 O 428/13
- OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
- BGH, 27.04.2017 - IX ZR 192/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 09.07.2015 - 3 U 58/12
Kündigung einer Anleihe wegen Insolvenz des Anleiheschuldners
Auszug aus LG Köln, 24.11.2014 - 20 O 428/13
Dem Kläger zu 2) steht ein Absonderungsrecht in Höhe von 80.560,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2013 gegen die Masse aus dem bei dem Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 71 IN 354/12 geführten Insolvenzverfahren zu, das zur Sicherung der Ansprüche aus dem beim Oberlandesgericht Köln unter dem Aktenzeichen 3 U 58/12 anhängigen Rechtsstreit dient.Gegen dieses Urteil legte die Schuldnerin bei dem Oberlandesgericht Köln Berufung ein (3 U 58/12).
Nunmehr beantragen die Kläger, 1. festzustellen, dass ihnen ein Absonderungsrecht in Höhe von 875.000 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2013 gegen die Masse zusteht, das zur Sicherung der Ansprüche aus dem beim Oberlandesgericht Köln, Reichensperger Platz 1, 50679 Köln, Gerichtszeichen 3 U 58/12 anhängigen Rechtsstreits dient, 2. den Beklagten zu verurteilen, an sie zur gesamten Hand außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 10.001,59 EUR zu zahlen.
- BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97
Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld
Auszug aus LG Köln, 24.11.2014 - 20 O 428/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine während des Dreimonatszeitraums im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung als inkongruent anzusehen (st. Rspr. BGHZ 136, 309, 311 ff; BGHZ 128, 196 ff). - BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98
Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber …
Auszug aus LG Köln, 24.11.2014 - 20 O 428/13
Der bloße Austausch gleichwertiger Sicherheiten wirkt nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht benachteiligend (BGHZ 64, 312, 315 f.; BGHZ 147, 233, 239). - BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94
Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners
Auszug aus LG Köln, 24.11.2014 - 20 O 428/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine während des Dreimonatszeitraums im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung als inkongruent anzusehen (st. Rspr. BGHZ 136, 309, 311 ff; BGHZ 128, 196 ff). - BGH, 14.05.1975 - VIII ZR 254/73
Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Konkursanfechtung
Auszug aus LG Köln, 24.11.2014 - 20 O 428/13
Der bloße Austausch gleichwertiger Sicherheiten wirkt nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht benachteiligend (BGHZ 64, 312, 315 f.; BGHZ 147, 233, 239).
- OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
Insolvenzanfechtung der Verpfändung eines Tagesgeldkontos
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 428/13 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Der Kläger zu 1. beantragt nunmehr, das am 24.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 428/13 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass dem Kläger zu 1. wegen eines Betrages in Höhe von 746.678,48 EUR nebst weiterer Tageszinsen in Höhe von 97, 2335 EUR seit dem 10.05.2012 und dem Kläger zu 2. wegen eines Betrages in Höhe von 80.560,84 EUR nebst weiterer Tageszinsen in Höhe von 9, 9556 EUR seit dem 10. Mai 2012 ein Absonderungsrecht in Form eines Pfandrechts an dem vom Beklagten eingerichteten Sonderkonto bei der Sparkasse E2 zusteht.
Mit seiner eigenen Berufung beantragt der Beklagte, das am 24.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 428/13 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.