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   LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20   

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LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20 (https://dejure.org/2020,80757)
LG Köln, Entscheidung vom 24.11.2020 - 37 OH 13/20 (https://dejure.org/2020,80757)
LG Köln, Entscheidung vom 24. November 2020 - 37 OH 13/20 (https://dejure.org/2020,80757)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02

    Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln an Bauvorhaben

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Zwar ist es richtig, dass die ergänzende Vertragsauslegung für den Fall, dass die Parteien über den Umfang des Schiedsgutachterverfahrens streiten, dafür spricht, dass die Parteien mit der Schiedsgutachterabrede für diesen Fall das selbständige Beweisverfahren gerade nicht ausschließen wollten (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19.04.2002, Az. 7 W 16/02).
  • OLG Bremen, 30.03.2009 - 1 W 10/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens bei Bestehen einer

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Nach anderer Ansicht in Literatur und Rechtsprechung führt bereits die bloße Existenz einer wirksamen Schiedsgutachterabrede gemäß § 18 Abs. 4 VOB/B dazu, dass ein rechtliches Interesse an der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht gegeben ist.In einem solchen Fall hätten die Parteien durch Abschluss der Schiedsgutachterabrede in ihrem Werkvertrag ihren Willen dokumentiert, Streitigkeiten über tatsächliche Fragen nicht vor einem Gericht, sondern vor einer anderen Person auszutragen ( Schreiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 6. Auflage, § 485 Rn. 16; Huber in Musielak, ZPO, 17. Auflage, § 485 Rn. 14; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 21. Auflage, § 18 Abs. 4 VOB/B Rn. 13; Heinzerling/Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Auflage, Rn. 501 m.w.N.; OLG Bremen, Beschluss vom 30.03.2009, Az. 1 W 10/09, Rz. 9).
  • LG Berlin, 08.06.2011 - 94 OH 2/10

    Schiedsgutachterabrede sperrt selbständiges Beweisverfahren!

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Begründet wird dies damit, dass seit Einführung des § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB die verjährungshemmende Wirkung auch durch Einleitung des Schiedsgutachterverfahrens eintreten kann und deshalb die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht mehr erforderlich und daher mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, was auch den verfahrensökonomischeren Weg darstellt (LG Berlin, Beschluss vom 08.06.2011, Az. 94 OH 2/10, Rz. 7, zitiert nach juris ).
  • OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel in einem Bauvertrag;

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Eine vermittelnde Auffassung sieht das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens jedenfalls dann als nicht (mehr) gegeben, wenn dieses bei Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens bereits in Gang gebracht worden ist (OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2008, Az. 15 W 15/08, Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.1997, Az. 20 W 10/97, Rn. 3; Frechen in Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 67), bzw. wenn "damit zu rechnen" ist, dass hinsichtlich der formulierten Beweisfragen ein Schiedsgutachten eingeholt wird, welches dann nach der vertraglichen Vereinbarung der Parteien einer Benutzung der Ergebnisse aus dem selbständigen Beweisverfahren in einem Hauptsacheverfahren entgegenstehen könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2015, Az. 9 W 30/15, Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1998 - 23 W 25/98

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse bei Schiedsgutachterabrede?

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Parteien sich nicht über die Frage streiten, ob ein bereits bestehendes Schiedsgutachten offenbar unrichtig und deshalb für ein staatliches Gericht nicht bindend ist (OLG Bremen, a.a.O., Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.1998, Az. 23 W 25/98, Rn. 7, jedenfalls für den Fall, dass die Schiedsgutacheneinrede erhoben wird).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2015 - 9 W 30/15

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens trotz Schiedsgutachtenabrede

    Auszug aus LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Eine vermittelnde Auffassung sieht das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens jedenfalls dann als nicht (mehr) gegeben, wenn dieses bei Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens bereits in Gang gebracht worden ist (OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2008, Az. 15 W 15/08, Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.1997, Az. 20 W 10/97, Rn. 3; Frechen in Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 67), bzw. wenn "damit zu rechnen" ist, dass hinsichtlich der formulierten Beweisfragen ein Schiedsgutachten eingeholt wird, welches dann nach der vertraglichen Vereinbarung der Parteien einer Benutzung der Ergebnisse aus dem selbständigen Beweisverfahren in einem Hauptsacheverfahren entgegenstehen könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2015, Az. 9 W 30/15, Rn. 16).
  • LG Hanau, 28.05.1991 - 4 OH 6/91
    Auszug aus LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Es könne der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen und in diesem Fall komme es nicht darauf an, ob das Gutachten in einem Hauptsacherechtsstreit verwertbar sei oder nicht (LG Hanau, Beschluss vom 28.05.1991, Az. 4 OH 6/19, MDR 1991, 989).
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