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LG Köln, 25.01.1980 - 11 T 175/79 |
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Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 136, 152, 154
Spezifizierung der Kostenrechnung bei Schreibgebühren und Auslagen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 12.05.1980 - 12 T 95/80
Gebühreneinziehung durch einen ausgeschiedenen Notar
Auszug aus LG Köln, 25.01.1980 - 11 T 175/79
Ein Zugang oder ,,Erhalten" ist Heft Mt. 7/8 MIttRhNott< Juli/August 1980 gesetzlich nicht vorgeschrieben (vgl_ im übrigen Rohs-Wedewer, § 136 Anm. Hic 1), 1 I, Kostenrecht - Gebühreneinziehung durch einen ausgeschiedenen Notar (LG Köln, Beschluß vom 12.5.1980 -12 T 95/80 mitgeteilt von Notar a. 0. Therstappen, Brei) KostG §§ 154, 155 1. Ein ausgeschiedener Notar bleibt befugt, die ihm aus seiner Amtstätigkeit erwachsenen Gebührentorderungen nach den §§ 154.155 KostO im vereinfachten Kosteneinziehungsverfahren geltend zu machen. - LG Passau, 22.12.1978 - 3 T 363/78
Zur Erteilung der Kostenberechnung durch den Amtsnachfolger eines verstorbenen …
Auszug aus LG Köln, 25.01.1980 - 11 T 175/79
dem Gericht auch die Zuständigkeit für die Maßnahme selbst zu übertragen (vgl. Rohs-Wedewer. Kostenordnung, 2. Aufl., § 154 Bem. V sowie die dort zitierte Entscheidung des LG Passau, MittBayNot 1979, 40 ).