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   LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14   

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https://dejure.org/2014,28423
LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14 (https://dejure.org/2014,28423)
LG Köln, Entscheidung vom 25.06.2014 - 26 O 18/14 (https://dejure.org/2014,28423)
LG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 26 O 18/14 (https://dejure.org/2014,28423)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1982 - VIII ZR 139/81

    Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Vertrieb fabrikneuer

    Auszug aus LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14
    Gibt der Verwender rechtswidriger AGB-Klauseln eine Unterlassungserklärung nur unter Vorbehalt einer aufschiebenden Zeitbestimmung ab (Inanspruchnahme einer sog Aufbrauchfrist für die bisher verwendeten Formulare), wird die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr dadurch nicht beseitigt (BGH NJW 1982, 2311).
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14
    Zwar muss grundsätzlich der Kläger als in die Liste eingetragene qualifizierte Einrichtung die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten und sich daher mit den hierfür notwendigen Mitteln versehen und so ausgestattet sein, dass er typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende verbraucherfeindliche Praktiken selbst erkennen und abmahnen kann (BGH NJW 1984, 2525).
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14
    Regelmäßig reichen weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch die bloße Absichtserklärung des Verwenders, sie nicht weiterzuverwenden, aus, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen (BGHZ 119, 152; BGH NJW 1996, 988).
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14
    Regelmäßig reichen weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch die bloße Absichtserklärung des Verwenders, sie nicht weiterzuverwenden, aus, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen (BGHZ 119, 152; BGH NJW 1996, 988).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14
    Die Beklagte übermittelte mit Schreiben vom 12.11.2012 eine auf den selben Tag datierende Verpflichtungserklärung bezüglich der Klauseln zu privaten konventionellen oder fondgebundenen Renten- und Lebensversicherungsverträgen, auf welche wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird (Bl. 130 ff d.A.) und die Einschränkungen und Konkretisierungen gegenüber der vom Kläger verlangten Erklärung dahingehend enthält, dass auf Vertragsunterlagen mit Druckstückbezeichnungen sowie zum Teil auf die Tarifgeneration 2002 bis 2007 Bezug genommen wird und es weiter heißt: "[...] soweit dadurch der nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2005, 1565 ff) erforderliche Mindestrückkaufswert bzw. die beitragsfreie Mindestversicherungssumme unterschritten wird oder soweit es um die Erhebung eines Stornoabzugs geht.".
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14
    Kosten für die Einschaltung eines Anwalts umfassen sie nur ausnahmsweise bei besonderer rechtlicher Schwierigkeit, aufgrund derer der Verband mit seiner Ausstattung und Erfahrung nicht in der Lage war, das Geschehen korrekt zu bewerten (BGHZ 194, 208; Lindacher in Wolf/Lindacher/Pfeiffer aaO § 5 UKlaG Rn. 36; MünchKomm-ZPO/Micklitz, 3. Aufl. § 5 UKlaG Rn. 12).
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14

    Umfang der einer qualifizierten Einrichtung gem. § 4 UKlaG zu erstattenden

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 18/14 - teilweise abgeändert und unter Berücksichtigung der übereinstimmenden Teilerledigungserklärung der Parteien in zweiter Instanz insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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