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LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 381/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- recht.help (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
Klage wegen unzulässiger privater Fahndung / Personensuche bei facebook abgewehrt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 381/17
Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH, NJW 1998, 3047). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 381/17
Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfG, NJW 2006,207). - BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 381/17
Eine schuldhafte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet einen auf den grundgesetzlichen Gewährleistungen der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG fußenden (vgl. BVerfG, NJW 2004, 591) Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann und deswegen eine Geldentschädigung erforderlich ist. - BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 381/17
Zudem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (vgl. BGH. NJW 2015, 2500; NJW 2014, 2029). - BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14
Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt
Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 381/17
Zudem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (vgl. BGH. NJW 2015, 2500; NJW 2014, 2029).