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   LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17   

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https://dejure.org/2021,14467
LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17 (https://dejure.org/2021,14467)
LG Köln, Entscheidung vom 26.04.2021 - 20 O 493/17 (https://dejure.org/2021,14467)
LG Köln, Entscheidung vom 26. April 2021 - 20 O 493/17 (https://dejure.org/2021,14467)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf Aufwendungsersatz

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17
    Dementsprechend ist die Klägerin im Rahmen ihrer Geschäftsführung auch nicht im öffentlich-rechtlichen Pflichtenkreis der Beklagten tätig geworden (LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 -, Rn. 15, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Rn. 4).

    Trotz ihrer öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht ist hier die Vergleichbarkeit zu einer Berufs- bzw. Gewerbeausübung gegeben, auch vor dem Hintergrund, dass die Klägerin gemäß § 22 Abs. 4 S. 1 VerpackG für die Mitbenutzung ihres Sammelsystems ein angemessenes Entgelt verlangen kann (LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 -, Rn. 25; VG Köln, Urteil vom 02. August 2012 - 13 K 1221/10 -, Rn. 73, juris), sodass die im Rahmen der Altpapierentsorgung tatsächlich angefallenen Kosten auch Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB darstellen.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2015 - U (Kart) 16/14

    Ansprüche eines Abfallentsorgungsunternehmens wegen des Einsammelns, der

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17
    Die Pflicht zur Auskunft und Rechnungslegung besteht allerdings - wie bereits in der Klageforderung formuliert - lediglich Zug-um-Zug gegen Zahlung des eingeklagten Aufrechnungsersatzanspruchs (§ 273 Abs. 1 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Februar 2015 - VI-U (Kart) 16/14 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 04.02.2000 - V ZR 260/98

    Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen bei einem Bodenreformgrundstück

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17
    Erlangt im Sinne von § 667 Alt. 2 BGB sind alle Vorteile, die dieser aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem im Interesse des Geschäftsherrn geführten Geschäfts erhalten hat und die nicht ihm, sondern dem Geschäftsherrn gebühren (BGH, Urteil vom 04. Februar 2000 - V ZR 260/98 -, Rn. 10, juris).
  • VGH Bayern, 24.08.2006 - 23 C 06.1986
    Auszug aus LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17
    Dementsprechend ist die Klägerin im Rahmen ihrer Geschäftsführung auch nicht im öffentlich-rechtlichen Pflichtenkreis der Beklagten tätig geworden (LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 -, Rn. 15, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Rn. 4).
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17
    Jedoch schließt der Aufwendungsersatzanspruch anerkanntermaßen auch die übliche Vergütung mit ein, wenn die auftragslose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers erfolgt, da es hier - anders als beim unentgeltlichen Auftrag - an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 140/04 -, Rn. 23, juris).
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17
    Trotz ihrer öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht ist hier die Vergleichbarkeit zu einer Berufs- bzw. Gewerbeausübung gegeben, auch vor dem Hintergrund, dass die Klägerin gemäß § 22 Abs. 4 S. 1 VerpackG für die Mitbenutzung ihres Sammelsystems ein angemessenes Entgelt verlangen kann (LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 -, Rn. 25; VG Köln, Urteil vom 02. August 2012 - 13 K 1221/10 -, Rn. 73, juris), sodass die im Rahmen der Altpapierentsorgung tatsächlich angefallenen Kosten auch Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB darstellen.
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 83/21

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen wegen der Erfassung sogenannter

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.4.2021 (20 O 493/17) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 26.4.2021 (20 O 493/17) die Klage abzuweisen.

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