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LG Köln, 26.06.2018 - 31 O 84/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagungsanspruch einer Partei "B" hinsichtlich Führung und Verwendung der Kurzbezeichnung "C" durch eine andere Partei als Verletzung der Namensrechte
- Wolters Kluwer
Untersagungsanspruch einer Partei "B" hinsichtlich Führung und Verwendung der Kurzbezeichnung "C" durch eine andere Partei als Verletzung der Namensrechte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.06.2018 - 31 O 84/17
- OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 04.04.2017 - 31 O 44/17
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung auf …
Auszug aus LG Köln, 26.06.2018 - 31 O 84/17
Dass und warum dieser Unterlassungsanspruch besteht, hat die Kammer bereits im Verfügungsverfahren (Az. 31 O 44/17) eingehend geprüft und bejaht. - OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17
Namensschutz einer politischen Partei
Auszug aus LG Köln, 26.06.2018 - 31 O 84/17
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insofern auf die Ausführungen der Kammer im Urteil des Verfügungsverfahrens vom 04.04.2017 sowie den zurückweisenden Beschluss des OLG Köln vom 11.10.2017 (Az. 19 U 77/17) Bezug genommen.
- OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 131/18
Unterlassungsansprüche aufgrund des Namensschutzes politischer Parteien
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.06.2018 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 O 84/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 26.06.2018, Az. 31 O 84/17 die Klage abzuweisen.