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LG Köln, 26.07.2004 - 28 O 301/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§§ 101a, 106 ff.UrhG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch gegen Provider
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch gegen Provider
Papierfundstellen
- ZUM 2005, 236
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96
Möbelklassiker
Auszug aus LG Köln, 26.07.2004 - 28 O 301/04
Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handeln Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 1999, 418, 419). - LG München I, 16.07.2003 - 21 O 8790/03
MP3-Störer
Auszug aus LG Köln, 26.07.2004 - 28 O 301/04
Bei einer weiteren Entscheidung vom 16. Juli 2003 (vgl. Landgericht München I, ZUM-RD 2003, 607) waren mp3-Musikdateien Gegenstand der Entscheidung, wofür das Landgericht München I die Anwendbarkeit von § 101a UrhG ebenfalls ohne weiteres bejaht hat. - OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01
Markenverletzung: Rechtsmißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Verwechslungsgefahr …
Auszug aus LG Köln, 26.07.2004 - 28 O 301/04
Die Grundsätze aus § 13 Abs. 5 UWG sind letztlich nur Ausprägung des generell geltenden Verbots von Rechtsmißbrauch (vgl. etwa OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 381), so dass die Frage der analogen Anwendung oder lediglich der Heranziehung der in § 13 Abs. 5 UWG normierten Grundsätze offenbleiben kann, da im Ergebnis stets eine Missbrauchsentscheidung zu treffen ist. - LG München I, 07.05.2003 - 21 O 5250/03
Fotos von Partygästen
Auszug aus LG Köln, 26.07.2004 - 28 O 301/04
Dies hat es zum einen in der in MMR 2004, 192, abgedruckten Entscheidung vom 7. Mai 2003 dargelegt.
- LG Berlin, 10.11.2005 - 27 O 616/05
Überwachungs- und Sperrpflicht eines Host-Providers
§ 5 S. 2 TDDSG dient vielmehr der Klarstellung, dass das TDDSG strafprozessualen Maßnahmen nicht entgegensteht (vgl. BT-Drs. 14/6098. S. 29), weil § 160 Abs. 4 StPO für derartige Ma0ßnahmen ausdrücklich den Vorbehalt fehlender entgegenstehender besonderer bundesgesetzlicher oder entsprechender landesgesetzlicher Vorschriften normiert (LG Köln ZUM 2005, 236, 240).