Rechtsprechung
LG Köln, 26.08.2010 - 29 S 63/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Richtige Bezeichnung des Klagegegners bei einer Klage gegen eine Wohnungseigentümerschaft; Ordnungsgemäße Klageerhebung bei Angabe der Beklagten der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband, vertreten durch die Verwalterin; Benennung des richtigen Beklagten bis zum ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 44; WEG § 46 Abs. 1 S. 1
Richtige Bezeichnung des Klagegegners bei einer Klage gegen eine Wohnungseigentümerschaft; Ordnungsgemäße Klageerhebung bei Angabe der Beklagten der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband, vertreten durch die Verwalterin; Benennung des richtigen Beklagten bis zum ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 16.03.2010 - 70 C 66/09
- LG Köln, 26.08.2010 - 29 S 63/10
- BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 164
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) …
Auszug aus LG Köln, 26.08.2010 - 29 S 63/10
Die Kläger könnten sich auch nicht auf die Entscheidung des BGH vom 06.11.2009 (Az. V ZR 73/09) berufen, da diese Entscheidung eine andere Konstellation betreffe.Der BGH geht in seiner Entscheidung vom 06.11.2009 - Az.: V ZR 73/09 - davon aus, dass der Übergang von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen seine übrigen Mitglieder ein Parteiwechsel ist.
- BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der …
Auszug aus LG Köln, 26.08.2010 - 29 S 63/10
Nach einer Meinung ist eine solche Erklärung als Parteiwechsel anzusehen, der bis zum Ablauf der Klagefrist zu erfolgen habe ( LG Köln , ZMR 2009, 632; LG Itzehoe , NZM 2009, 750; LG Lüneburg , Urt. v. 27.2.2009 - Az.: 9 S 90/08, Revision anhängig beim Senat unter V ZR 62/09).Hat der BGH noch in seiner Entscheidung vom 06.11.2009 ausdrücklich darauf verwiesen, dass es der Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer nebst ladungsfähiger Anschrift bedarf, heißt es in seiner neueren Entscheidung (Urteil v. 05.03.2010, Az.: V ZR 62/09) nur noch, dass es ausreichend sei, wenn die Klage unter namentlicher Bezeichnung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung umgestellt werde.
- LG Itzehoe, 23.02.2009 - 11 S 37/08
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtung
Auszug aus LG Köln, 26.08.2010 - 29 S 63/10
Nach einer Meinung ist eine solche Erklärung als Parteiwechsel anzusehen, der bis zum Ablauf der Klagefrist zu erfolgen habe ( LG Köln , ZMR 2009, 632; LG Itzehoe , NZM 2009, 750;… LG Lüneburg , Urt. v. 27.2.2009 - Az.: 9 S 90/08, Revision anhängig beim Senat unter V ZR 62/09).