Rechtsprechung
   LG Köln, 27.01.2011 - 83 O 93/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69674
LG Köln, 27.01.2011 - 83 O 93/10 (https://dejure.org/2011,69674)
LG Köln, Entscheidung vom 27.01.2011 - 83 O 93/10 (https://dejure.org/2011,69674)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 83 O 93/10 (https://dejure.org/2011,69674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,69674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 19.12.2013 - 18 U 218/11

    Auflösung einer Gesellschaft oder Ausschluss einzelner Gesellschafter wegen eines

    Im Verfahren 83 O 93/10 Landgericht Köln bzw. 18 U 38/11 Oberlandesgericht Köln stritten die Parteien um das Einsichtsrecht des Klägers in bestimmte Geschäftsunterlagen der F. Die Beklagten zu 1) und 3) hatten dem Kläger den zu den Geschäftsunterlagen gehörenden E-Mail-Verkehr lediglich in gedruckter Form und mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, er solle die eingesehenen Unterlage paraphieren.

    Sie seien damit einer Empfehlung des Landgerichts im Verfahren 83 O 93/10 gefolgt, den Nachweis der Erfüllung des Informationsbegehrens sicherzustellen.

  • LG Köln, 21.11.2012 - 83 O 100/11

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    83 O 73/12, 83 O 51/10, 83 O 93/10, 83 O 190/08.
  • OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11

    Klageziel eines Anspruchs auf Rechnungslegung und Auskunfterteilung

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.1.2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 83 O 93/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Kläger einmalig Einsicht in die Handelsbücher und Papiere der F & Co. oHG und der F1 GmbH zu gewähren ist, die zum Zeitpunkt der Vollstreckung des Urteils im Besitz der F & Co. oHG und der F1 GmbH sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht