Rechtsprechung
   LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,71266
LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16 (https://dejure.org/2017,71266)
LG Köln, Entscheidung vom 27.06.2017 - 21 O 742/16 (https://dejure.org/2017,71266)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 21 O 742/16 (https://dejure.org/2017,71266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,71266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 17 U 204/15

    Widerrufsinformation zu einem Altvertrag über ein Immobiliardarlehen: Aufnahme

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16
    Die Beklagte hat sowohl das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren als auch die zuständige Aufsichtsbehörde in der vorgeschriebenen Form bei Vertragsschluss mitgeteilt, da diese beiden zusätzlichen Angaben in den der Vertragsurkunde beigehefteten und gemäß § 305 Abs. 2 BGB wirksam einbezogenen AGB der Beklagten enthalten sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. März 2017 - 17 U 204/15 -, Rn. 37, juris).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16
    Dabei kann zunächst zu ihren Gunsten davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung ohne Rücksicht auf das Schicksal der Vertragserklärung des anderen Darlehensnehmers widerrufen kann (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 13 - 21, juris).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16
    Die den Klägern bei Abschluss des Darlehensvertrages über 175.000,-- EUR von der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung ist nicht zu beanstanden; sie entsprach den gesetzlichen Vorgaben des § 495 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB in der zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 12. Juni 2014 geltenden Fassung (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -, Rn. 10 - 32, juris, zur inhaltsgleichen Widerrufsbelehrung des Deutschen Sparkassenverlages).
  • LG Köln, 22.12.2016 - 15 O 335/15

    KfW-Förderkredit ist kein Verbraucherdarlehn!

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2017 - 21 O 742/16
    Mit der Zurverfügungstellung der Mittel handelte die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Erfüllung ihres gesetzlichen Förderauftrags aus § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 c KredAnstWiAG, wonach sie die Aufgabe hat, im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen in dem Bereich der Wohnungswirtschaft durchzuführen (LG Köln, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 15 O 335/15 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Köln, 11.01.2018 - 24 U 94/17

    Widerrufsfrist für einen Darlehensvertrag bei Nachholung von Pflichtangaben

    Die Berufung der Kläger gegen das am 27. Juni 2017 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 742/16 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht