Rechtsprechung
LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer höheren Vergütung für die Einspeisung von Strom aus einer Photovoltaikanlage bei Streit über den genauen Zeitpunkt der ersten Einspeisung; Anforderungen an den Nachweis der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13
- OLG Köln, 09.02.2017 - 7 U 151/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 244/14
Erneuerbare Energie: Anwendbarkeit des Anlagenbegriffs auf einzelnes, zum Einbau …
Auszug aus LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13
Danach konkretisiert sich der Anlagenbegriff nicht in einer rein technisch-baulichen Betrachtung, sondern ergibt sich aus einer " Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung des betriebstechnischen Konzepts " (BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14).Die einzelnen Module müssen danach in einer Weise montiert sein, die " ein funktionales Zusammenwirken aller in den (Strom-) Produktionsprozess eingebundenen Module und Montageeinrichtungen " ermöglichen, wobei alle " technisch und baulich notwendigen Installationen " vorhanden sein müssen (BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14, Rz. 18 f.).
Zwar dürften diese Erfordernisse mit BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14 nicht mehr ausreichend sein.
- BGH, 21.05.2008 - VIII ZR 308/07
Einspeisevergütung für Strom aus einer Biomasseanlage; Begriff der Inbetriebnahme
Auszug aus LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinen beiden Urteilen vom 21.05.2008 - VIII ZR 308/07 und vom 16.03.2011 - VIII ZR 48/10, jeweils zum EEG 2004 und jeweils eine Biomasse-Anlage betreffend, ausgeführt, dass technische Betriebsbereitschaft dann vorliege, wenn die Anlage über sämtliche Einrichtungen zur Stromerzeugung verfüge und diese Einrichtungen so angeschlossen seien, dass die Anlage dauerhaft Strom erzeugen könne (…vgl.: Oschmann in: Altrock/Oschmann/Theobald, 3. Aufl. 2011, § 3 Rn. 83: "Technisch betriebsbereit ist eine Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und tatsächlich dauerhaft Strom erzeugen kann."). - BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 48/10
Vergütungspflicht für Erneuerbare Energien: Voraussetzung der Inbetriebnahme …
Auszug aus LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinen beiden Urteilen vom 21.05.2008 - VIII ZR 308/07 und vom 16.03.2011 - VIII ZR 48/10, jeweils zum EEG 2004 und jeweils eine Biomasse-Anlage betreffend, ausgeführt, dass technische Betriebsbereitschaft dann vorliege, wenn die Anlage über sämtliche Einrichtungen zur Stromerzeugung verfüge und diese Einrichtungen so angeschlossen seien, dass die Anlage dauerhaft Strom erzeugen könne (…vgl.: Oschmann in: Altrock/Oschmann/Theobald, 3. Aufl. 2011, § 3 Rn. 83: "Technisch betriebsbereit ist eine Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und tatsächlich dauerhaft Strom erzeugen kann."). - OLG Naumburg, 11.07.2013 - 2 U 3/13
Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer …
Auszug aus LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13
Gegen diese Auslegung spricht auch nicht, dass mit dem EEG 2012 in § 3 Nr. 5 EEG ein Satz 2 zur Konkretisierung des Begriffs der technischen Betriebsbereitschaft eingeführt worden (a.A. wohl OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 - 2 U 3/13). - BFH, 06.10.2015 - VII R 25/14
Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen
Auszug aus LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13
(Vgl. auch zur Voraussetzung des Wechselrichters für die Einspeisung von Strom in das Leitungsnetz: BFH, Urt. vom 06.10.2015 - VII R 25/14).
- OLG Köln, 09.02.2017 - 7 U 151/16
Maßgebliches Recht für die Höhe des Vergütungsanspruchs des Betreibers einer …
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.07.2016 -16 O 275/13- wird abgeändert.