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   LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00   

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https://dejure.org/2001,17490
LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00 (https://dejure.org/2001,17490)
LG Köln, Entscheidung vom 28.03.2001 - 10 S 395/00 (https://dejure.org/2001,17490)
LG Köln, Entscheidung vom 28. März 2001 - 10 S 395/00 (https://dejure.org/2001,17490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Stornierungsgebühren - Reiserücktritt wegen höherer Gewalt nach Erdbeben in Mexiko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1064
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99

    Die Stornierungsgebühren bei einem Reisevertrag dürfen nicht 100% betragen

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00
    Hingegen ist eine allgemein geltende Stornopauschale von 100% des Reisepreises unwirksam (OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
  • LG Hannover, 23.04.1987 - 3 S 14/87
    Auszug aus LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00
    Je kürzer die Zeit zwischen der Rücktrittserklärung des Kunden und dem geplanten Reiseantritt ist, desto geringer sind die wirtschaftlichen Dispositionsmöglichkeiten des Reiseveranstalters für eine anderweitige Verwendung der für den Kunden vorgesehenen Reiseplätze (LG Hannover, NJW-RR 1987, 1079).
  • LG Hamburg, 24.04.1998 - 324 O 76/98

    Zur Unzulässigkeit der Staffelung der Stornokosten beim Reiserücktritt unabhängig

    Auszug aus LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00
    Die Rechtsprechung folgert aus § 651 III BGB zwar, dass Pauschalen nicht nur zeitlich gestaffelt, sondern auch für jede Reiseart differenziert festzulegen sind (LG Hamburg, NJW 1998, 3281).
  • LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14

    Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen

    Die Pauschalen sind nicht nur zeitlich zu staffeln sondern auch nach der jeweiligen Reiseart zu differenzieren (LG Köln NJW-RR 2001, 1064, 1066; vgl. auch LG Leipzig BeckRS 2012, 12577; Staudinger in Staudinger, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 36; Teichmann in Jauernig, 15. Auflage 2014, § 651i, Rn. 3).
  • AG Idstein, 28.11.2013 - 31 C 201/13

    Widerruf / Rücktritt / Auslegung / Stornogebühren

    Die Höhe von 90% des Reisepreises bewegt sich (noch) innerhalb des Rahmens, der von der Rechtsprechung als zulässig erachtet wird (Vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.06.2004 - AZ: 16 S 1175/04; LG Köln, Urteil vom 28.03.2001 - AZ: 10 S 395/00, NJW-RR 2001, 1064).
  • LG Zweibrücken, 06.02.2007 - 3 S 103/06

    Zur Angemessenheit einer Stornogebühr von 80% des Reisepreises bei Rücktritt am

    In der Rechtsprechung anerkannt sind Pauschalen von 95 % bei Rücktritt am Abreisetag (LG Nürnberg-Fürth 16 S 1175/04, zitiert nach juris); 90 % wenige Tage vor einer Mexiko-Rundreise (LG Köln 10 S 395/00, zitiert nach juris).

    In der Rechtsprechung anerkannt sind Pauschalen von 95 % bei Rücktritt am Abreisetag (LG Nürnberg-Fürth 16 S 1175/04, zitiert nach juris); 90 % wenige Tage vor einer Mexiko-Rundreise (LG Köln 10 S 395/00, zitiert nach juris).

  • AG München, 20.02.2015 - 281 C 9715/14

    Pauschalierte Stornokosten in Höhe von 85 % bei Rücktritt vor Reisebeginn

    In der Rechtsprechung wurden Pauschalen von 95% bei Rücktritt am Abreisetag, vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.06.2004, Az.: 16 S 1175/04, und 90% wenige Tage vor einer Mexiko-Rundreise, vgl. LG Köln, Urteil vom 28.03.2001, Az.: 10 S 395/00, anerkannt.
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