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   LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03   

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LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,20213)
LG Köln, Entscheidung vom 28.05.2003 - 114 Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,20213)
LG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 114 Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,20213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 507
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03
    Die Gemeinden sind nach allgemeiner Auffassung, auch soweit sie Satzungen erlassen, im System der staatlichen Gewaltenteilung (Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung) dem Bereich der Verwaltung zuzuordnen (vergl. BVerfGE 65, 283; 289; BVerwG NJW 1993, 411, 412).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03
    Die Gemeinden sind nach allgemeiner Auffassung, auch soweit sie Satzungen erlassen, im System der staatlichen Gewaltenteilung (Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung) dem Bereich der Verwaltung zuzuordnen (vergl. BVerfGE 65, 283; 289; BVerwG NJW 1993, 411, 412).
  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Mit dieser staatsrechtlichen Einordnung korrespondiert in gewissem Umfang auch die rechtliche Ausgestaltung des Amtes der Ratsmitglieder in der GO-NRW (vgl. LG Krefeld NJW 1994, 2036, 2037; LG Köln StV 2003, 507, 508): Im Gegensatz zu "echten" Parlamentariern sind die Mitglieder des Rates nach § 43 Abs. 2 i.V.m. § 30 GO-NRW zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 557/05

    Verurteilung im sog. "Kölner Müllskandal" wegen Bestechlichkeit teilweise

    Die vom Landgericht umfassend erörterten Gründe für die Gegenansicht (so auch OLG Braunschweig MDR 1950, 629; OLG Stuttgart Die Justiz 1989, 679; LG Krefeld NJW 1994, 2036; LG Köln StV 2003, 507), die auch in der Literatur vertreten wird (vgl. zuletzt etwa Rübenstahl HRRS 2006, S. 23), haben Gewicht, dringen aber nach Abwägung der vom 5. Strafsenat in der genannten Entscheidung vom 9. Mai 2006 aufgeführten Argumente, die so oder ähnlich auch von der überwiegenden Literaturmeinung geteilt werden (vgl. u. a. Gribbohm in LK 11. Aufl. § 11 Rdn. 37; Rudolphi/Stein in SKStGB; § 11 Rdn. 21; Deiters NStZ 2003, 453; Marel StraFo 2003, 259; Dahs/Müssig NStZ 2006, 191; differenzierend auch Eser in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 11 Rdn. 23; Radtke in MünchKomm § 11 Rdn. 48), im Ergebnis nicht durch.
  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    Denn als Angehöriger des Stadtrates war der Angeklagte C Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.05.2003, 114 Qs 5/03, StV 2003, 507 f.).
  • LG Köln, 24.03.2006 - 103-16/05

    Einordnung eines Gemeinderatsmitglieds unter den strafrechtlichen Begriff des

    Die Kammer vermag die in der Anklage unter Bezugnahme auf den Beschluss der 7. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 28.05.2003 - 114 Qs 5/03 - vertretene Auffassung von der Amtsträgereigenschaft des Angeschuldigten in seiner Funktion als Ratsmitglied nicht zu teilen.
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