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   LG Köln, 28.08.2008 - 171 StL 1/08   

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https://dejure.org/2008,32228
LG Köln, 28.08.2008 - 171 StL 1/08 (https://dejure.org/2008,32228)
LG Köln, Entscheidung vom 28.08.2008 - 171 StL 1/08 (https://dejure.org/2008,32228)
LG Köln, Entscheidung vom 28. August 2008 - 171 StL 1/08 (https://dejure.org/2008,32228)
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  • BGH, 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06

    Zulässigkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen eines belehrenden

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2008 - 171 StL 1/08
    Die Verwendung eines solchen Zusatzes setzt daher voraus, dass mindestens vier Berufsangehörige in der Sozietät tätig sind ( BGH, NJW 2007, 3349 [BGH 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06]; BGH, NJW 2002, 2163).
  • AGH Niedersachsen, 03.02.2003 - AGH 15/02

    Irreführende Kurzbezeichnung einer Kanzlei; Standesrechtliche Grenzen

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2008 - 171 StL 1/08
    Die Verwendung des Zusatzes "und Kollegen" erweckt nach der ensprechenden Rechtsprechung zum anwaltlichen berufsrecht den irreführenden Anschein, dass neben den namentlich genannten Berufsangehörigen mehr als nur ein weiterer Berufsträger in der Sozietät tätig sind (Niedersächs. AGH, Beschl.v. 03.02.2003 - AGH 15/02 , BRAK- Mitt. 2003, 29; Kuhls/Meurers/Maxl/Schaefer/Goez/Willerscheid, StBerG , 2. Aufl. 2004, § 56 Rn. 72).
  • BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02

    Das aus RABerufsO § 10 Abs 1 resultierende Gebot, alle in einer Sozietät

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2008 - 171 StL 1/08
    Die Verwendung eines solchen Zusatzes setzt daher voraus, dass mindestens vier Berufsangehörige in der Sozietät tätig sind ( BGH, NJW 2007, 3349 [BGH 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06]; BGH, NJW 2002, 2163).
  • BGH, 18.04.2002 - I ZB 23/99

    "Zahl "1""; Unterscheidungskraft und Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2008 - 171 StL 1/08
    Die Verwendung des Zusatzes "und Kollegen" erweckt nach der ensprechenden Rechtsprechung zum anwaltlichen berufsrecht den irreführenden Anschein, dass neben den namentlich genannten Berufsangehörigen mehr als nur ein weiterer Berufsträger in der Sozietät tätig sind (Niedersächs. AGH, Beschl.v. 03.02.2003 - AGH 15/02 , BRAK- Mitt. 2003, 29; Kuhls/Meurers/Maxl/Schaefer/Goez/Willerscheid, StBerG , 2. Aufl. 2004, § 56 Rn. 72).
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