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   LG Köln, 28.08.2008 - 31 O 352/08   

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https://dejure.org/2008,23740
LG Köln, 28.08.2008 - 31 O 352/08 (https://dejure.org/2008,23740)
LG Köln, Entscheidung vom 28.08.2008 - 31 O 352/08 (https://dejure.org/2008,23740)
LG Köln, Entscheidung vom 28. August 2008 - 31 O 352/08 (https://dejure.org/2008,23740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von irreführender Werbeanzeige für Mittel mit gewichtsreduzierender Wirkung; Haftung des Presseunternehmens für die Veröffentlichung von Werbeanzeigen Dritter; Werbung für eine sogenannte Schlankkapsel als irreführende Werbung; Vebreitung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2008 - 31 O 352/08
    Ihre Prüfungspflicht im Rahmen der Anzeigenwerbung beschränkt sich deshalb auf grobe und eindeutige, unschwer zu erkennende Verstöße; eine eingehende Überprüfung ist den Verantwortlichen grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. BGH GRUR 2006, 429, 431 - "Schlank-Kapseln"; 2001, 529, 531 - "Herz-Kreislauf-Studie"; 1990, 1012, 1014 - "Pressehaftung").

    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Schlank-Kapseln" die Haftung eines Presseunternehmens für eine ihrer Art nach nicht ungewöhnliche Schlankheitswerbung verneint hat, hat er nichts desto trotz dessen Pflicht zum einigermaßen sorgfältigen Durchlesen des umfangreichen Anzeigentextes statuiert (GRUR 2006, 429, 431; so auch OLG Karlsruhe MD 2002, 790, 792).

    Insofern unterscheidet der zu entscheidende Fall von demjenigen, der dem Urteil "Schlank-Kapseln" des BGH (GRUR 2006, 429 ff.) zu Grunde lag.

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2008 - 31 O 352/08
    Ihre Prüfungspflicht im Rahmen der Anzeigenwerbung beschränkt sich deshalb auf grobe und eindeutige, unschwer zu erkennende Verstöße; eine eingehende Überprüfung ist den Verantwortlichen grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. BGH GRUR 2006, 429, 431 - "Schlank-Kapseln"; 2001, 529, 531 - "Herz-Kreislauf-Studie"; 1990, 1012, 1014 - "Pressehaftung").
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2008 - 31 O 352/08
    Ihre Prüfungspflicht im Rahmen der Anzeigenwerbung beschränkt sich deshalb auf grobe und eindeutige, unschwer zu erkennende Verstöße; eine eingehende Überprüfung ist den Verantwortlichen grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. BGH GRUR 2006, 429, 431 - "Schlank-Kapseln"; 2001, 529, 531 - "Herz-Kreislauf-Studie"; 1990, 1012, 1014 - "Pressehaftung").
  • OLG Köln, 27.08.2010 - 6 U 43/10

    Haftung des Verlegers für Wettbewerbsverstöße in Anzeigen

    Das Landgericht hat - nachdem es zuvor im Hinblick auf die erste Anzeige antragsgemäß eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen hatte (31 O 352/08 LG Köln = 6 U 174/08 OLG Köln) - die Beklagte zur Unterlassung der Veröffentlichung der beiden Anzeigen in der konkreten Verletzungsform verurteilt.
  • LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09

    Werbung für ein Schlankheitspräparat in einem ganzseitigen Zeitungssinserat unter

    Hinsichtlich der Anzeige "C" vom 26.09.2009 folgt diese Kenntnis darüber hinaus aus dem Urteil der Kammer vom 28.08.2008, 31 O 352/08, mit dem die Kammer in einem vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren die Beklagte auf Antrag der Klägerin zur Unterlassung der Veröffentlichung der hier streitgegenständlichen Anzeige "B" verurteilt hat.
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