Rechtsprechung
LG Köln, 29.05.2012 - 31 O 491/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 EUR bei Verstoß gegen einstweilige Verfügung (Verbot der Werbung mit einem selbst erdachten Gütesiegel für Hotelbewertungen) / Umsatzeinbußen sind kein Grund, ein gerichtliches Verbot zu missachten
- Kanzlei Prof. Schweizer
Umsatzeinbußen durch rechtmäßiges Verhalten rechtfertigen nicht die Missachtung gerichtlicher Verbote
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.01.2012 - 31 O 491/11
- OLG Köln, 20.03.2012 - 6 U 25/12
- LG Köln, 29.05.2012 - 31 O 491/11
- LG Köln, 08.08.2012 - 31 O 491/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 30.12.1986 - 1 U 212/86
Auszug aus LG Köln, 29.05.2012 - 31 O 491/11
Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 = JurBüro 1994, 311). - OLG Celle, 13.01.1993 - 2 U 179/92
Auszug aus LG Köln, 29.05.2012 - 31 O 491/11
Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil (wie hier) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, MDR 1987, 415; OLG Celle, OLGZ 1993, 475 = JurBüro 1994, 311).