Rechtsprechung
   LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69726
LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09 (https://dejure.org/2011,69726)
LG Köln, Entscheidung vom 29.07.2011 - 26 O 398/09 (https://dejure.org/2011,69726)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 26 O 398/09 (https://dejure.org/2011,69726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,69726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Verpflichtung im notariellen Kaufvertrag zur Übertragung des Eigentums am Grundstück als ein Rechtsgeschäft über das "Vermögen im Ganzen"

  • notar-drkotz.de

    Berichtigungsanspruch aufgrund der Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundbuchberichtigung aufgrund der Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 31.05.1996 - 29 U 55/96

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09
    Für den hier gegebenen Fall einer Grundstücksveräußerung bleibt die als Gegenleistung erbrachte Bestellung eines Nießbrauchs außer Betracht (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

    Der Nießbrauch tritt erst infolge der Veräußerung - wie ein Entgelt - an die Stelle des Hausgrundstücks (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

    Der Nießbrauch hat auch deshalb unberücksichtigt zu bleiben, weil seine Verwertbarkeit nahezu ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

    Im Falle des Zugewinnausgleichs kann der Ehegatte, der wegen der Befriedigung seines Anspruchs auf die Verwertung des dem anderen Ehegatten verbleibenden Vermögens oder auf eine Zwangsvollstreckung in dieses Vermögen angewiesen ist, auf den Nießbrauch jedenfalls nicht unmittelbar zugreifen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

    Zudem dürfen die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast nicht überspannt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 31.05.1996, 29 U 55/96).

  • OLG Brandenburg, 22.01.1996 - 10 W 77/95

    Belastung eines Ehegattengrundstücks

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09
    Bei engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang kann § 1365 BGB aber auch bei Verfügungen über mehrere Gegenstände gelten (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.1996, 10 W 77/95).

    Dafür ist aber ausreichend, dass die späteren Verfügungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf den früheren Verfügungen aufbauen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.1996, 10 W 77/95).

    Dem Gesichtspunkt des Verkehrsschutzes wird im Rahmen dieser Vorschrift dadurch Rechnung getragen, dass der von der Verfügung Begünstigte um den Zusammenhang zwischen den einzelnen Rechtsgeschäften wissen muss (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.1996, 10 W 77/95).

    Falls erst mehrere Erwerbsvorgänge zusammen das Vermögen im Ganzen erfassen, muss jeder Erwerber um den Erwerb des Anderen wissen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.2996, 10 W 77/95).

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09
    Zustimmungsbedürftig sind aber auch Rechtsgeschäfte über einzelne Gegenstände, wenn sie das ganze oder nahezu das ganze Vermögen ausmachen (sog. Einzeltheorie, vgl. BGH, Beschluss v. 28.04.1961, V ZB 17/60; Urt. v. 26.02.1965, V ZR 227/62; Urt. v. 25.06.1980, IVb ZR 516/80).

    Denn die Beweislast für die Voraussetzungen des § 1365 BGB liegt bei demjenigen, der sich auf die Vorschrift beruft (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.1965, V ZR 227/62).

    Der Dritte muss wissen, dass das Rechtsgeschäft über einen Gegenstand das ganze oder nahezu das ganze Vermögen erfasst, oder zumindest die Verhältnisse kennen, aus denen sich dies ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.1965, V ZR 227/62).

  • OLG Celle, 29.01.1987 - 12 UF 122/86
    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09
    Ein Nießbrauch, der erst im Gegenzug für die Veräußerung des Grundstücks begründet wird, kann auf diese Weise die wirtschaftliche Grundlage der Familie nicht von vornherein schmälern (vgl. OLG Celle, Urt. v. 29.01.1987, 12 UF 122/86).

    Denn die Kenntnis auf Seiten des Erwerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse wird insbesondere zum Schutze Dritter verlangt, die mit dem Veräußerer sonst nichts zu tun haben und daher durch das Eingreifen des Veräußerungsverbots erheblich überrascht werden können (vgl. OLG Celle, Urt. v. 29.01.1987, 12 UF 122/86).

    Jedenfalls kann sich der Beklagte in einem solchen Fall nicht damit begnügen, die Kenntnis der Vermögensverhältnisse des Veräußerers einfach zu bestreiten (vgl. OLG Celle, Urt. v. 29.01.1987, 12 UF 122/86).

  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09
    Insofern haben sich in der Rechtsprechung folgende Richtwerte herausgebildet: Bei einem kleineren Vermögen bleibt das Geschäft zustimmungsfrei, wenn dem Ehegatten 15 % des Gesamtvermögens verbleiben; macht hingegen bei einem größeren Vermögen das verbleibende Vermögen mindestens 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens aus, greift § 1365 BGB nicht mehr ein (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.1991, XII ZR 79/90).
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis ist auch hier nicht die Vollendung des Rechtserwerbs, sondern derjenige der Verpflichtung (vgl. BGH, Beschluss v. 12.01.1989, V ZB 1/88).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09
    Zustimmungsbedürftig sind aber auch Rechtsgeschäfte über einzelne Gegenstände, wenn sie das ganze oder nahezu das ganze Vermögen ausmachen (sog. Einzeltheorie, vgl. BGH, Beschluss v. 28.04.1961, V ZB 17/60; Urt. v. 26.02.1965, V ZR 227/62; Urt. v. 25.06.1980, IVb ZR 516/80).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09
    Zustimmungsbedürftig sind aber auch Rechtsgeschäfte über einzelne Gegenstände, wenn sie das ganze oder nahezu das ganze Vermögen ausmachen (sog. Einzeltheorie, vgl. BGH, Beschluss v. 28.04.1961, V ZB 17/60; Urt. v. 26.02.1965, V ZR 227/62; Urt. v. 25.06.1980, IVb ZR 516/80).
  • OLG Köln, 08.02.2012 - 5 U 181/11

    Anspruch eines Ehegatten auf Rückgewähr eines durch den anderen Ehegatten unter

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.7.2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 398/09 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln vom 29.7.2011 - Az.: 26 O 398/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG München II, 21.10.2016 - 8 T 3372/16

    Notargebühren - Aufhebung Wohnungs-/Teileigentum nebst Realteilung in einer

    Verfügung über Vermögen als Ganzes OLG Köln - Az.: I-5 U 181/11 - Urteil vom 08.02.2012 Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.7.2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 398/09 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht