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   LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18   

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https://dejure.org/2019,36679
LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18 (https://dejure.org/2019,36679)
LG Köln, Entscheidung vom 30.01.2019 - 28 O 216/18 (https://dejure.org/2019,36679)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 28 O 216/18 (https://dejure.org/2019,36679)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 207/19

    Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Die gegen den Unterlassungsanspruch gerichtete Revision der Beklagten ist mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2021, Az. I ZR 207/19, zurückgewiesen worden.

    Für die unbefugte kommerzielle Nutzung eines fremden Namens gilt dies ebenfalls (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2021, Az. I ZR 207/19, Rn. 74).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10

    Playboy am Sonntag

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Dies ist auch der wesentliche Unterschied zum im Urteil des BGH vom 1.05.2012, Az. I ZR 234/10 behandelten Fall ("R.").
  • OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Ein einmaliger Vertragsschluss stellt nicht die übliche Vertragspraxis des Verletzten dar (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, 2 U 7/11, Rn. 44, juris).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Zudem handelt es sich bei dem dort streitgegenständlichen Foto um eine heimlich erstellte intime Aufnahme im häuslichen Rahmen, was bei der Bestimmung des Lizenzentgelts von den vernünftig handelnden Vertragspartnern zu berücksichtigen gewesen wäre (BGH, Urteil vom 21.01.2021, I ZR 120/19, Rn. 67).
  • BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05

    Angemessene Lizenzgebühr für Werbung mit der Figur "Blauer Engel"

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Dabei kann im Zweifel auch dahinstehen, ob durch die Verwendung der Abbildung des Klägers eine positive Ausstrahlungswirkung auf das beworbene Produkt ausgeht - eine "Gutheißung" des Produkts (endorsement) - oder es nur um andere Faktoren, z.B. eine Aufmerksamkeitssteigerung als solche geht (OLG München, 21 U 2664/01, NJW-RR 2003, 767, 768; LG Köln, 28 O 40/05, Bl. 429, 439 d.A.).
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19
    Auszug aus LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Bezüglich des Sach- und Streitstandes wird zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf den Tatbestand im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.10.2019, Az. 15 U 39/19, Bl. 296 ff. GA, Bezug genommen.
  • OLG München, 17.01.2003 - 21 U 2664/01
    Auszug aus LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Dabei kann im Zweifel auch dahinstehen, ob durch die Verwendung der Abbildung des Klägers eine positive Ausstrahlungswirkung auf das beworbene Produkt ausgeht - eine "Gutheißung" des Produkts (endorsement) - oder es nur um andere Faktoren, z.B. eine Aufmerksamkeitssteigerung als solche geht (OLG München, 21 U 2664/01, NJW-RR 2003, 767, 768; LG Köln, 28 O 40/05, Bl. 429, 439 d.A.).
  • LG Stuttgart, 16.11.2018 - 28 O 105/18
    Auszug aus LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Die Parteien streiten im Nachgang an ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Köln (Az. 28 O 105/18) um die Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Bildnisses des Klägers bzw. die Verwendung seines Namens im Kontext eines Gewinnspiels sowie im Zusammenhang damit im Wege der Stufenklage nunmehr auch über Auskunfts- und Zahlungsansprüche (sog. Lizenzanalogie).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 207/19

    Rechtmäßigkeit der Bildnis- und Namensnutzung für ein "Urlaubslotto"

    Das Landgericht hat der Klage auf der ersten Stufe durch Teilurteil stattgegeben (LG Köln, Urteil vom 30. Januar 2019 - 28 O 216/18, juris).
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichtes Köln vom 30.01.2019 - 28 O 216/18 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt sinngemäß, unter Abänderung des Teilurteils des Landgerichts Köln vom 30.01.2019 - 28 O 216/18 - die Klage (insgesamt) abzuweisen.

  • OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22
    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufungen beider Parteien gegen das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 29.06.2022 (28 O 216/18) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, dies allerdings mit der Maßgabe, dass.

    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufungen beider Parteien gegen das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 29.06.2022 (28 O 216/18) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, dies allerdings mit der Maßgabe, dass.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, 1. die Beklagte unter Abänderung des Schlussurteils des Landgerichts Köln vom 29.06.2022 - 28 O 216/18 - zu verurteilen, an den Kläger eine angemessene Lizenzgebühr für die unerlaubte Nutzung seiner Person gem. Anlage K 1 zu Werbezwecken zu zahlen, die in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, die jedoch nicht unter einen Betrag in Höhe von 50.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der.

    - 28 O 216/18 - die Klage insgesamt abzuweisen, 2. die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

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