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   LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13   

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https://dejure.org/2014,54383
LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13 (https://dejure.org/2014,54383)
LG Köln, Entscheidung vom 30.05.2014 - 9 S 151/13 (https://dejure.org/2014,54383)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2014 - 9 S 151/13 (https://dejure.org/2014,54383)
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  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Dem steht nach Auffassung der Kammer nicht die Rechtsprechung des BGH entgegen, nach welcher grundsätzlich davon auszugehen ist, dass einem Wohngrundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann (BGH, Urt. v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 = NJW-RR 2009, 515, bestätigt zuletzt durch Urteil vom 18.10.2013 -V ZR 278/12 = NJW-RR 2014, 398).

    Auch bei einer Entfernung von 50 Metern und einer Neigung eines Weges von 29, 36 % könnten die hinter der Erreichbarkeit mit einem Kraftfahrzeug stehenden Bedürfnisse befriedigt werden (BGH, Urteil vom 18.10.2013 - V ZR 278/12 = NJW-RR 2014, 398).

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Die für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt jeweils neu zu laufen, so dass es in der Regel - mit Ausnahme besonders langer Unterbrechungen - an dem Zeitmoment fehlt (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04 - zitiert nach juris).
  • AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12

    Unterlassunganspruch des Eigentümers hinsichtlich der Benutzung eines

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 17.05.2013 - 63 C 298/12 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 10.04.1995 - 8 U 62/94

    Klagemauer vor dem Dom muß entfernt werden - Eigentum, Verletzung,

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Gleichzeitig ist für das Umstandsmoment das bloße Gewährenlassen über längere Zeit allein ist nicht ausreichend (OLG Köln, Urt. v. 10.04.1995 - 8 U 62/94 - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79

    Anforderungen an Herausgabeverlangen aus Pachtvertrag als unzulässige

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Zwar kann der Eigentümer grundsätzlich auch seine dinglichen Ansprüche verwirken, wenn er sie, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, über einen erheblichen Zeitraum hin nicht geltend macht (Zeitmoment) und sich der Besitzer wegen der Untätigkeit des Eigentümers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde seine Rechte nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment), vgl. BGH, JZ 1980, 767, Palandt/Heinrichs, 73. Aufl. § 242 Rn. 87).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Zudem muss sich der Störer aufgrund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet haben, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und zwar in einer Weise, dass ihm durch die verspätete Geltendmachung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BGH NJW 2003, 824).
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89

    Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Treu und Glauben ebenso wie die Verkehrssitte eines auf gegenseitige Rücksichtnahme ausgerichteten nachbarlichen Umgangs sprechen jedoch dafür, nachbarliche Gefälligkeiten und Übergriffe nicht ohne schwerwiegenden Anlass zu Rechten werden zu lassen (BGH, Urteil vom 22-06-1990 - V ZR 3/89 - zitiert nach beck-online).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer,

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Der Eigentümer muss gegenüber dem Störer in zurechenbarer Weise einen Vertrauenstatbestand gesetzt haben, der nahe an einen konkludenten Verzicht auf die Durchsetzung des dinglichen Beseitigungsanspruchs heranreicht (vgl OLG Brandenburg Urt. v 18.4. 2006 - 6 U 24/04 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Dem steht nach Auffassung der Kammer nicht die Rechtsprechung des BGH entgegen, nach welcher grundsätzlich davon auszugehen ist, dass einem Wohngrundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann (BGH, Urt. v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 = NJW-RR 2009, 515, bestätigt zuletzt durch Urteil vom 18.10.2013 -V ZR 278/12 = NJW-RR 2014, 398).
  • BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77

    Anspruch auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks - Vorliegen eines

    Auszug aus LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
    Das Amtsgericht stellt insofern zutreffend darauf ab, dass die Beurteilung, ob eine zur ordnungsgemäßen Benutzung des Grundstücks notwendige Verbindung zur einem öffentlichen Weg i.S. von § 917 Abs. 1 S. 1 BGB fehlt, allein nach objektiven Gesichtspunkten und nicht nach persönlichen Bedürfnissen des Grundstückseigentümers vorzunehmen ist (BGH, Urt. v. 26.05.1978 - V ZR 72/77 = NJW 1979, 104).
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