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LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein Mieter ist für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel darlegungspflichtig und beweispflichtig; Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Mieters für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel; Anforderungen an eine wirksame Kürzung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 Abs. 2; BGB § 560 Abs. 4
Ein Mieter ist für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel darlegungspflichtig und beweispflichtig; Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Mieters für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel; Anforderungen an eine wirksame Kürzung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 15.01.2010 - 220 C 236/09
- LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10
- BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Köln, 15.01.2010 - 220 C 236/09
Veränderung der Betriebskostenvorauszahlungen wird im konkreten Fall nicht auf …
Auszug aus LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.01.2010 (Az.: 220 C 236/09) wird zurückgewiesen. - AG Hamburg-Bergedorf, 12.02.2002 - 409 C 497/01
Unzureichende Abrechnung der Mietnebenkosten bei Nichteinstellung eines …
Auszug aus LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10
Denn Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es gerade, die Vorauszahlungen an die tatsächlichen Betriebskosten anzupassen (vgl. auch AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 12.02.2002, Az.: 409 C 497/01).