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   LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10   

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https://dejure.org/2010,32589
LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10 (https://dejure.org/2010,32589)
LG Köln, Entscheidung vom 30.09.2010 - 1 S 49/10 (https://dejure.org/2010,32589)
LG Köln, Entscheidung vom 30. September 2010 - 1 S 49/10 (https://dejure.org/2010,32589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Mieter ist für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel darlegungspflichtig und beweispflichtig; Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Mieters für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel; Anforderungen an eine wirksame Kürzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2; BGB § 560 Abs. 4
    Ein Mieter ist für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel darlegungspflichtig und beweispflichtig; Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Mieters für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel; Anforderungen an eine wirksame Kürzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 15.01.2010 - 220 C 236/09

    Veränderung der Betriebskostenvorauszahlungen wird im konkreten Fall nicht auf

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.01.2010 (Az.: 220 C 236/09) wird zurückgewiesen.
  • AG Hamburg-Bergedorf, 12.02.2002 - 409 C 497/01

    Unzureichende Abrechnung der Mietnebenkosten bei Nichteinstellung eines

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10
    Denn Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es gerade, die Vorauszahlungen an die tatsächlichen Betriebskosten anzupassen (vgl. auch AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 12.02.2002, Az.: 409 C 497/01).
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