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   LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 112/15   

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LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 112/15 (https://dejure.org/2015,30546)
LG Köln, Entscheidung vom 30.10.2015 - 7 O 112/15 (https://dejure.org/2015,30546)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 7 O 112/15 (https://dejure.org/2015,30546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäft gem. § 174 BGB muss unverzüglich geschehen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 112/15
    Die Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts nach mehr als einer Woche ist auch, wenn man dem Zurückweisenden einer angemessene Überlegungsfrist und die Möglichkeit, Rechtsrat einzuholen, zubilligt, nach herrschender Ansicht nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 174 BGB, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen (BAG, NZA 2012, 495, Rn. 33 m.w.N.; Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2015, § 174 BGB, Rn. 20; vgl. auch OLG Hamm, NJW 1991, 1185, welches einen Zeitraum von sechs Tagen nicht mehr als unverzüglich angesehen hat).

    Die Rüge des § 174 BGB erfordert keinerlei Nachforschungen oder schwierige Abwägungsprozesse und auch keine nennenswerte juristische Prüfung, da sie rein formal und routinemäßig allein an das Fehlen einer Original-Vollmachtsurkunde anknüpft (BAG, NZA 2012, 495, Rn. 33).

    Zum anderen entsteht dem Empfänger dadurch im Hinblick auf § 174 BGB kein Nachteil, denn die dort geltende Unverzüglichkeits-Frist beginnt unabhängig von § 350 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. BGB erst mit tatsächlicher Kenntnis des Empfängers vom Widerruf und der fehlenden Vollmachtsurkunde (BAG, NZA 2012, 495, Rn. 33).

  • OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 71/90

    Telefax: Nicht immer ein vollwertiger Ersatz!

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2015 - 7 O 112/15
    Die Zurückweisung eines einseitigen Rechtsgeschäfts nach mehr als einer Woche ist auch, wenn man dem Zurückweisenden einer angemessene Überlegungsfrist und die Möglichkeit, Rechtsrat einzuholen, zubilligt, nach herrschender Ansicht nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 174 BGB, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen (BAG, NZA 2012, 495, Rn. 33 m.w.N.; Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2015, § 174 BGB, Rn. 20; vgl. auch OLG Hamm, NJW 1991, 1185, welches einen Zeitraum von sechs Tagen nicht mehr als unverzüglich angesehen hat).
  • LG Neuruppin, 19.12.2023 - 1 O 119/23

    Montage von PV-Anlage nebst Batterieeinbau ist kein Verbraucherbauvertrag!

    Es liegt im Wesen einer Unverzüglichkeit, dass die unverzüglich vorzunehmende Handlung nicht erst im zweiten Anlauf vorgenommen wird (LG Köln, Urteil vom 30.10.2015 - 7 O 112/15, BeckRS 2015, 18285, beck-online).
  • AG München, 10.03.2023 - 461 C 1702/21

    Beendigung des Mietverhältnisses, Fortsetzung des Mietverhältnisses,

    Erfolgt die Zurückweisung nach mehr als einer Woche, müssen besondere Umstände vorliegen, damit die Zurückweisung noch unverzüglich ist (vgl. Ellenberger/Grünwald, BGB, 81 Auflage, 2022, § 174 Rn. 6; BAG vom 08.12.2011, 6 AZR 354/10, NZM 2012, 495; LG Köln vom 30.10.2015, 7 O 112/15).
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